Harter Streit über Skilehrer-Gesetz

Skilehrer dürfen sich in Salzburg nicht selbstständig machen und auf eigene Rechnung Privatunterricht anbieten. Dabei gibt es ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, in dem genau das bundesweit ausdrücklich erlaubt wurde.

Schüler bei Skikurs mit Skilehrer

ORF

Skikurs in Salzburgs Bergen

Die Kritik an der Salzburger Landespolitik und ihren Gesetzen kommt von der Interessengemeinschaft der staatlichen Skilehrer Österreichs. Die Landesregierung zeigt sich bisher davon unbeeindruckt: Wenn man den Skiunterricht freigebe, herrsche totales Chaos auf den Pisten, argumentiert man dort.

Das Skischulwesen ist in Österreich Ländersache, darum gib es keine bundesweiten Regelungen. Wer in Salzburg professionellen Skiunterricht anbieten will, braucht ein eigenes Büro und einen Sammelplatz von mindestens 1.000 Quadratmetern Fläche in der Nähe einer Skilift-Talstation sowie ein eigenes Anfänger-Gelände. So sehen es die gesetzlichen Bestimmungen des Salzburger Landtages derzeit vor.

„Einschränkung der Gewerbefreiheit“

Ein einzelner staatlich geprüfter Skilehrer habe so keine Chance, sich allein mit Privatkunden selbstständig zu machen, kritisiert Nicolaus Winterstein aus Zell am See (Pinzgau), Obmann der Interessensgemeinschaft staatlicher Skilehrer Österreichs.

Was in Salzburg geschehe, sei eine unzulässige Einschränkung der Gewerbefreiheit. Dazu gbe es auch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, betont Winterstein: „Es hat sich auf das Land Tirol bezogen. Es ging darum, ob eine Einzelperson selbständig unterrichten darf. Das wurde bestätigt. Und jedes Landesgesetz, das dem nicht entspricht, ist demnach verfassungswidrig.“ Deshalb müsse das Landesgesetz in Salzburg geändert werden, fordert der Funktionär.

Haslauers Abteilung lehnt ab

Im Ressort des Salzburger Tourismusreferenten und LHstv. Wilfried Haslauer (ÖVP) sieht man das anders: Erfahrungen vor allem in Vorarlberg hätten gezeigt, dass die Freigabe für Einzelskilehrer ein Chaos auf den Pisten bringen würde. Zudem sei auch der Salzburger Ski- und Snowboardlehrer-Verband als offizielle Interessensvertretung für die strengen Beschränkungen.

Kritiker will notfalls klagen

Doch Winterstein will nicht locker lassen: Notfalls werde die Interessensgemeinschaft auch gegen das Salzburger Gesetz vor das Verfassungsgericht ziehen.