Altstadtsperre: Immer mehr Ausnahmen

Zweieinhalb Wochen nach Einführung der Innenstadtsperre in der Stadt Salzburg wird die Liste der Ausnahmen immer länger. Die Innenstadtkaufleute bleiben aber weiterhin skeptisch.

Die Liste derer, die laut Ausnahmeverordnung immer noch zwischen 10.00 und 14.00 Uhr in die Salzburger Altstadt einfahren dürfen, ist lang: alle Bewohner, alle Anrainer der Fußgängerzone, alle Lieferanten und Handwerker sowie Unternehmer und Beschäftigte.

„Manche, die sieht man jeden Tag wieder und da weiß man dann schon, dass sie eine Genehmigung haben. Aber es ändert sich schon jeden Tag“, sagt Wachdienst-Mitarbieter Sebastian Kleinmann.

Zusätzliche Ausnahmen für „dringendes Fälle“

Die ohnehin umfangreiche Liste der Ausnahmen vom mittäglichen Einfahrverbot wurde jetzt noch länger. „Wir haben so zu sagen zusätzliche Ausnahmen von 60 bis 70 Stück für Personen, die nachweislich ein dringendes Bedürfnis haben um in die Altstadt zu fahren. Die haben eine Ausnahme bekommen“, erklärt Manfred Peterbauer von der Verkehrsabteilung der Stadt Salzburg.

E-Mail-Bestätigung reicht

Dieses dringende Bedürfnis können jetzt zum Beispiel auch Friseurkunden geltend machen. Dazu reicht eine E-Mail-Bestätigung des Friseurtermins, dann können private Kundenparkplätze in der AVA-Hofgarage angefahren werden.

„Das ist wirklich eine Sonderregelung, dass es im AVA-Hof Parkplätze für Privatkunden gibt. Und wir haben jetzt die Möglichkeit geschaffen auf rechtlicher Basis, dass die Kunden mit dieser Bestätigung in die Altstadt fahren dürfen“, so Peterbauer.

Die meisten Innenstadt-Unternehmen zeigen sich von dieser „good-will Aktion“ der Stadt unbeeindruckt. Sie hoffen weiterhin, dass die Mittagsregelung bald Geschichte sein wird.