„Hundeführschein“ im Landtag beschlossen

Der Salzburger Landtag hat am Mittwoch im zuständigen Ausschuss einstimmig die Einführung eines „Hundeführscheines“ beschlossen. Dazu wird im Landessicherheitsgesetz eine Meldepflicht samt „Sachkundenachweis“ vorgeschrieben.

Hund tier

Julian Stratenschulte

Hund, mit Sicherheit kein „Kampfhund“

Außerdem wird es für Hundebesitzer eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung geben.

Künftig muss jeder Hundehalter den Besitz eines Hundes binnen einer Woche der Gemeinde melden. Diese Meldung muss auch einen „Sachkundenachweis“ und den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung beinhalten.

Bei der „Sachkunde“ unterscheidet das Salzburger Gesetz zwischen „gefährlichen“ und „ungefährlichen“ Hunden.

„Ungefährliche“ Hunde: Kurs bei Tierarzt

Für das Halten „ungefährlicher“ Hunde reicht eine theoretische Ausbildung bei einem ausgebildeten Hundetrainer oder Tierarzt. Bei gefährlichen Hunden ist auch eine praktische Ausbildung mit dem eigenen Vierbeiner vorgeschrieben.

725.000 Euro als Schadenssumme verpflichtend

Die Haftpflichtversicherung muss für jeden Hund Schäden über mindestens 725.000 Euro abdecken. Kontrollieren müssen die neuen Bestimmungen die Gemeinden selbst, sie können aber auch die Unterstützung der Polizei anfordern. Hundebesitzer, die sich weigern, ihr Tier zu melden oder den „Hundeführschein“ zu absolvieren, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen. Im Wiederholungsfall kann das Tier auch abgenommen werden.

Rottweiler-Unfall von Wals aus Auslöser

Anlassfall für die Gesetzesänderung war ein Unfall mit einem Rottweiler am 6. Mai 2011: Das Tier hatte in Wals einen Zaun übersprungen und eine Vierjährige angefallen. Er riss dem Mädchen einen etwa 20 Zentimeter langen und fünf Zentimeter breiten Hautlappen vom Kopf, das Kind musste über 30 Mal operiert werden.

Drei Wochen später beauftragte der Landtag einstimmig die Landesregierung mit der Erstellung eines entsprechenden Gesetzesvorschlages, der nun beschlossen wurde.

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