„Pfusch“: Hundehaltungsgesetz vor Reform

Das Gesetz zur Hundehaltung in Salzburg wird nach andauernder Kritik der Gemeinden reformiert. Land und Gemeindebund verhandeln darüber. In der Praxis habe sich das jetzige Gesetz als „Pfusch“ erwiesen, sagen die Gemeinden.

Bei der jetzt geplanten Reform des Landessicherheitsgesetzes geht es den Gemeinden um jene Fälle, in denen gefährliche Hunde aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Der Gemeindebund verlangt dabei Unterstützung durch die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Seine Argumentation: die Gemeinden haben dazu keine behördlichen Befugnisse, das Innenministerium stehe auf dem Standpunkt, dass es auch nicht Aufgabe der Polizei sei, den Gemeinden Hilfestellung zu bieten, sagt Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP).

Gebühr für Verwaltungsaufwand gefordert

Zudem: Stellt ein Hundehalter bei seinem Gemeindeamt einen Bewilligungsantrag für einen gefährlichen Hund, dann entstehen der Gemeinde Verwaltungskosten. Diesen Mehraufwand wollen die Gemeinden durch eine Gebühr ersetzt bekommen. Zudem wollen sie die Daten zum Einheben der Hundesteuer verwenden dürfen. Auch sei noch immer nicht klar, welche Personen oder Organisationen berechtigt sein sollen, beispielweise einen Wesenstest bei gefährlichen Hunden durchzuführen, sagt Mödlhammer.

Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) wird mit dem Gemeindebundpräsidenten die strittigen Details im Sicherheitsgesetz neu verhandeln. Das wurde am Montag im Arbeitsausschuss der Landesregierung vereinbart. Die Änderungen liegen im Entwurf vor, die Zustimmung des Gemeindebundes ist noch ausständig.