Lawine: War Führerin nicht zugelassen?

Nach dem Lawinen-Unfall von Neukirchen (Pinzgau) mit einem Toten kommt nun Kritik von den staatlich geprüften Berg- und Skiführern. Nach bisherigen Informationen habe eine fachlich nicht zugelassene Frau die Deutschen und Schweizer geführt.

Wintersportler im Schnee mit Schneeschuhen

ORF

Schneeschuh-Wanderer

Wenn Männer oder Frauen ohne entsprechende staatliche Ausbildung Kunden und Gäste bzw. Gruppen ins freie Gelände der winterlichen Berge führen, dann sei das gegen geltendes Recht, heißt es beim Verband der staatlich geprüften Berg- und Skiführer.

„Gesetzeslage eindeutig“

Günter Karnutsch ist Obmann des Salzburger Bergführerverbandes: „Führer oder Führerin ist nicht jeder, der eine Gruppe anführt. Wenn die Informationen stimmen, die mir derzeit zur Verfügung stehen, dann handelt es sich mutmaßlich um eine illegale Geschichte im Vorfeld dieses Unfalls. Wir haben in Salzburg ein Bergsportführer-Gesetz. Da ist genau definiert, wer zum Führen berechtigt ist - besonders auch im Winter und im freien Gelände. Die Schuldensfrage kann und will ich absolut nicht beurteilen, aber für mich ist ganz klar, wenn sich jemand nicht an die Gesetze hält, dann hat man auch mit Folgen zu rechnen. Die Gesetzeslage dazu ist eindeutig.“

Günter Karnutsch Berg- und Skiführer, Obmann des Salzburger Bergführerverbandes

Salzburger Bergführerverband

Karnutsch

Bereits früher Kritik im Radio

Günter Karnutsch hatte bereits vor einigen Tagen in ORF Radio Salzburg kritisiert, dass es immer wieder Hinweise gebe, besonders in der Tauernregion würden illegale Touren angeboten. Seine Kolleginnen und Kollegen würden solche Dinge beobachten - auch auf sommerlichen Gletschern.

Zum konkreten Fall der sechs Verschütteten mit einem Toten von Freitag in Neukirchen betont der Berg- und Skiführer, dass mit massiven Nassschnee-Lawinen in den letzten Tagen bis in große Höhen jederzeit zu rechnen gewesen sei - besonders bei Steilhängen. Ursache sei das sehr warme Wetter. Hier noch dazu mit einer Gruppe, die keine LVS-Geräte habe, unterwegs zu sein, verstoße gegen Grundregeln, sagt Karnutsch.

Auch staatlich geprüfte Bergführer seien nicht vor Unfällen gefeit. Wesentliche Punkte seien aber auch langjähriges Training bei fachlich sehr anspruchsvollen Kursen und regelmäßiger Fortbildung, jahrelange Erfahrung in der Praxis und der Versicherungsschutz für Gäste, falls doch etwas passieren sollte - trotz professioneller Tourenplanung. Der Versicherungsschutz sei nur bei geführten Touren mit zertifizierten Fachkräften gegeben.

Links:

Riesenlawine: Ein Toter, sechs Verletzte (salzburg.ORF.at; 02.02.2012)
Lawinen: Bergführer kritisieren Touristiker (salzburg.ORF.at; 20.02.2012)