Auch gefälschte Schuhe können teuer werden

Der Zoll an der bayrisch-salzburgischen Grenze hat zunehmend ein Auge auf gefälschte Markenprodukte. Für Käufer kann das teuer werden, wie eine Frau aus dem Grenzgebiet erleben musste.

Sie hatte in der Türkei nachgebaute Louis-Vuitton-Schuhe erworben - der Schwindel flog auf, die Kundin muss an die französische Luxusmarke eine Art Strafgeld bezahlen.

Schuhpaket ohne Rechnung war verdächtig

Die Post hatte dem zuständigen Zollamt auf dem Walserberg ein Paket zur Begutachtung gebracht, in dem zwar Schuhe steckten aber keine Rechnung. So kam es zur Marken-Überprüfung, erläutert Martin Dietl vom Zollamt Walserberg. „Wir nehmen an, dass diese Schuhe auf einer Urlaubsreise - zum Beispiel in der Türkei - gekauft und dann nachgeschickt worden ist.“

Verarbeitungsfehler war rasch erkennbar

Schon beim ersten Anschauen wurden Verarbeitungsfehler sichtbar, etwa Kleber über der Schuhnaht. Ein Nachfrage bei Louis Vitton brachte dann Klarheit, dass das Paar ein Fälschung ist. „Das Risiko einer Fälschung kann man am ehesten am Preis erkennen. Man kennt das Preisniveau dieser Markenhersteller ja aus dem Geschäft oder auch aus dem Internet. Und immer dann, wenn der Preis sehr niedrig ist, sollte man vorsichtig sein“, empfiehlt Martin Dietl.

Gefälschter Markenschuh mit Verarbeitungsfehler

ORF

Bei diesem Schuh war rasch ein Bearbeitungsfehler erkennbar.

Vergleichbare echte Markenware kostet 800 Dollar

Auf der Homepage von Louis Vuitton findet man leicht ähnliche Pumps - das eine Paar kostet 800 Dollar, das andere 835 Dollar. „Wir haben die Markenfälschung beschlagnahmt und werden sie in nächster Zeit vernichten“, ergänzt Martin Dietl. Mit dem Verlust der Schuhe ist die Sache für die Käuferin noch nicht vorbei: Was danach noch kommt, kann teuer werden.

Markenhersteller verlangen Unterlassungserklärung

Die meisten Markenartikel-Hersteller verlangen nämlich vom Käufer oder Besteller der gefälschten Ware eine Unterlassungserklärung, nämlich derartiges nie wieder zu tun. Diese Erklärung ist zu unterschreiben und im Falle einer Wiederholung drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zudem ist diese Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt zu schreiben, der dafür auch Geld verlangt. All das kann zusammen noch einmal etliche hundert Euro ausmachen. Im konkreten Fall musste die Frau 200 Euro an die Markenfirma bezahlen.