Weihnachtsamnestie: Nur ein Häftling entlassen

Bei der heurigen Weihnachtsbegnadigung ist in Salzburg nur ein Gefangener entlassen worden. Vier Salzburger Häftlinge hatten um vorzeitige Entlassung angesucht. Der Bundespräsident bewilligte nur ein Gesuch.

Gefängniszelle

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Vier Strafgefangene aus Salzburg hatten bei der heurigen Weihnachtsamnestie um vorzeitige Freilassung angesucht. Diese Begnadigung kann nur der Bundespräsident gemeinsam mit dem Justizministerium genehmigen. In Salzburg wurde heuer nur einem der vier Antragsteller die Weihnachtsamnestie gewährt, da nur dieser eine Mann - laut Gefängnisdirektor ein "kleiner Einbrecher - die Kriterien erfüllte.

Für eine vorzeitige Entlassung gebe es strenge Richtlinien und festgelegte Kriterien, erklärt Gefängnisleiter Dietmar Knebel: „Es darf auf keinen Fall eine zu lange Strafe ausgesprochen worden sein. Es muss ein bestimmter Strafrest gegeben sein. Die Strafe muss bis zu einem gewissen Stichtag angetreten werden. Man darf nicht zu viele Vorstrafen haben und es dürfen keine Vorfälle im Haus gewesen sein. Wenn man all diese Punkte erfüllt, dann kommt man vielleicht in den Genuss einer Weihnachtsbegnadigung.“

Weihnachtsamnestie in Österreich für 45 Häftlinge

Der Gefangene kann frühestens 18 Monate vor seinem regulären Haftende um vorzeitige Entlassung ansuchen. Dass in Salzburg heuer nur einer von vier Antragstellern über die Weihnachtsbegnadigung entlassen wurde, sei nicht ungewöhnlich, sagt Knebel. „Die Weihnachtsbegnadigung hat in den letzten Jahren etwa an Bedeutung verloren, weil jetzt auch über das Jahr hinweg Gnadenanträge gestellt werden können. Das war früher anders geregelt und daher kommt es jetzt auch unter dem Jahr zu Gnadenentlassungen“, sagt Knebel.

Österreichweit kamen 45 Häftlinge über die Weihnachtsamnestie frühzeitig aus dem Gefängnis. Die Weihnachtsamnestie kann grundsätzlich nicht von Drogenhändlern, Sexualstraftätern oder Mördern in Anspruch genommen werden.