Krampusse als sexuelle Gewalttäter

Das Amtsgericht Laufen hat Donnerstag zwei junge Männer aus Berchtesgaden wegen sexueller Nötigung einer Frau verurteilt. Als Krampusse verkleidet haben sie eine junge Reporterin attackiert.

Krampusmaske

ORF

Die beiden Krampusse der Salzbergpass wurden wegen eines sexuellen Übergriffs gegen eine Fotoreporterin aus München angeklagt. Der 23 Jahre alte Beschuldigte erhielt wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung eine Geldstrafe von 2.400 Euro. Der 20 Jahre alte Mann kam mit einer Verwarnung davon. Er muss zudem 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Opfer erhält 1.500 Euro Schmerzensgeld.

Was war geschehen?

Am 5. Dezember 2010 startete die „Salzberger Pass“ aus Berchtesgaden ihren traditionellen Krampuslauf. Begleitet wurde sie von einer jungen Fotoreporterin aus München. Diese war schon seit dem Ankleiden und dem Frühschoppen dabei und machte Bilder.

Zungen in Ohr und Mund gesteckt

Beim Umzug selbst überschlugen sich dann die Ereignisse. Mit den Worten „So, jetzt bist du fällig“ soll ein Berchtesgadener Krampus die Frau gepackt, in den Schnee geworfen und seine Zunge in ihr Ohr gesteckt haben. Ein zweiter Krampus kam hinzu. Dieser soll die Frau gewaltsam auf dem Boden fixiert und ziemlich brutal versucht haben, ihr die Zunge in den Mund zu stecken.

Dann sei die Münchnerin mit Schnee eingerieben worden sein, ehe die Krampusse von ihr abließen, hieß es am Donnerstag vor Gericht in Laufen. Die Journalistin sei so geschockt gewesen, dass sie vier Wochen in Krankenstand gehen musste, sagte die Frau nun dem Richter.

Verdächtige geständig

Die beiden Krampusse, heute 20 und 24 Jahre alt, gaben beim Prozess den Übergriff zu. Sie hätten das übliche Brauchtum der Region „etwas überzogen“ und sich auch telefonisch bei dem Opfer entschuldigt, so die Verdächtigen nun vor Gericht. Der Maurer und der Mechaniker sind auch bereit, 1.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dieses Angebot wurde nun Teil der Urteile gegen beide Männer.

Sie kamen laut Beobachtern glimpflich davon. Für schwere sexuelle Nötigung drohen in Bayern mindestens zwei Jahre Haft.