Ausländisches Geld für Imame: Kritik an Verbot

Kritik an einer Neuregelung des neuen Islamgesetzes kommt jetzt aus der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Salzburg: Das Verbot, Imame mit ausländischem Geld zu bezahlen, sei eine Einschränkung der Religionsfreiheit.

Das neue Islamgesetz wurde nach langen Diskussionen vor einem Jahr beschlossen. Es ersetzte das nicht mehr zeitgemäße alte Islamgesetz aus dem Jahr 1912. Einige der Änderungen sorgen aber noch jetzt für heftige Kritik. Zum Beispiel dass die Imame, die Oberhäupter der islamischen Gemeinden, nicht mehr aus dem Ausland finanziert werden dürfen. Österreich will keine Imame, die Angestellte anderer Regierungen sind und hier predigen, im schlimmsten Fall vielleicht terroristische Botschaften säen.

Imam bei Freitagsgebet in Moschee

APA/dpa/Daniel Naupold

Das Verbot, Imame in Österreich aus dem Ausland zu finanzieren, treffe einige „gut ausgebildete Theologen“, heißt es aus der Glaubensgemeinschaft

„Diese Imame waren gut ausgebildete Theologen“

Ahmet Yilmaz, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Salzburg, sieht das Verbot jedoch als Fehler: „Diese Imame waren alle ganz gut ausgebildete Theologen, die eine sehr gute Präventivarbeit gemacht haben - vor allem gegen Radikalisierung.“ Die Neuregelung trifft vor allem die türkischen Atip-Moscheen in Österreich - in Salzburg sind das sechs der insgesamt rund 20. Ihre Imame arbeiteten bisher als Beamte des türkischen Staates in Österreich. Jetzt müssen sie von den österreichischen Muslimen aus eigener Tasche finanziert werden.

Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, zeigte sich hingegen Ende Jänner optimistisch, dass die Vorgaben zur Organisation der islamischen Gemeinden bis zum Stichtag am 1. März 2016 erfüllt werden können - mehr dazu in Umsetzung von Islamgesetz: Sanac zuversichtlich (religion.ORF.at; 20.1.2016).

Link: