Tipps zum Lohnsteuerausgleich

Peter Lederer, Experte der Lohnsteuerberatung der Salzburger Arbeiterkammer, gibt Tipps zum Lohnsteuerausgleich. Wie umgeht man bürokratische Wege und bekommt möglichst viel Geld zurück?

ORF.at: Zahlt sich ein Steuerausgleich überhaupt aus?

Peter Lederer: Der durchschnittliche Betrag, den wir heuer in der Aktion „Steuerlöscher“ zurückholen konnten, lag bei 500 Euro. Der Schnitt - wenn jemand Sonderausgaben abschreiben kann - liegt etwa bei 300 Euro. Das zahlt sich auf jeden Fall aus.

ORF.at: Wer sollte einen Lohnsteuerausgleich machen?

Peter Lederer: Jemand, der durchgängig gleichmäßig verdient, sollte auf jeden Fall einen Steuerausgleich machen. Man kann Sonderausgaben wie Personenversicherungen absetzen. Man kann Werbungskosten absetzen, das sind z. B. Fortbildungskosten, und es gibt auch die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen wie z. B. Krankheitskosten abzuschreiben.

ORF.at: Wenn jemand nicht das gesamte Jahr, sondern nur teilweise gearbeitet hat, bekommt er dann auf jeden Fall Geld zurück?

Peter Lederer: In den allermeisten Fällen ja. Wenn jemand wirklich sehr wenig verdient, aber über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, kann man über die Negativsteuer etwas zurückbekommen. Man bekommt da einen Teil seiner Sozialversicherungsbeiträge wieder zurück. Bis 11.000 Euro gibt es in Österreich einen Steuersatz von null Prozent. Wenn ich also über das ganze Jahr gerechnet mit meinem Einkommen unter 11.000 Euro gelegen bin, dann bekomme ich das zurück, was mein Arbeitgeber eventuell schon an Lohnsteuer abgezogen hat.

ORF.at: Wann muss man denn Steuern nachzahlen?

Peter Lederer: Meistens bekommt man etwas zurück. Zu einer Nachzahlung kann es kommen, wenn man z. B. zwei Dienstverhältnisse gleichzeitig hatte, wenn man Krankengeld bezogen hat oder wenn man beispielsweise Geld aus dem Insolvenzfonds bezogen hat. Aber auch da ist es sinnvoll, Sonderausgaben, etc. geltend zu machen, um eine eventuelle Nachzahlung zu verringern.

ORF.at: Beispiel: Jemand geht zu einem privaten Zahnarzt, der viel mehr kostet - Kann man so etwas auch absetzen??

Peter Lederer: Diese Kosten kann ich abzüglich der Sätze von dritter Seite steuerlich geltend machen. Bei Krankheitskosten gibt es allerdings einen Selbstbehalt von etwa einem Brutto-Monatslohn. Wenn ich also 2.000 Euro brutto verdiene und für die Kinder Zahnspangen in der Höhe von 4.000 Euro bezahle, dann werden die restlichen 2.000 Euro, die über meinem Selbstbehalt liegen, steuerlich geltend.

ORF.at: Wie macht man heute am Besten einen Lohnsteuerausgleich?

Heute sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnausweise der Arbeitnehmer bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln und dieser Basis kann man heute über Finanzonline eine Vorberechnung meiner möglichen Steuergutschrift berechnen.

Finanzonline ist quasi der Schlüssel zu meinem persönlichen Steuerakt beim Finanzamt. Dort sind sämtliche Meldungen, Lohnzettel, etc. von meinen Arbeitgebern hinterlegt. Ich kann dort sämtliche Daten eingeben, wo ich Abschreibungen durchführen möchte, z. B. Versicherungsprämien, Berufsfortbildungskosten, etc. Das gebe ich ein und kann schon einmal schauen, wieviel ich wahrscheinlich zurückbekomme.

Sendungshinweis:

Das Gespräch führte Reinhard Pirnbacher in der Sendung „Salzburg Magazin“ am 25. Oktober.

Den Finanzonline-Code bekommt man übers Internet oder man geht mit einem Personalausweis zum Finanzamt vor Ort und bekommt den sofort ausgestellt.