Swap-Prozess: Urteilsbestätigung empfohlen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) solle die Urteile im Salzburger Swap-Prozess von 2017 unter anderen gegen Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) bestätigen. Das empfiehlt die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Republik.

Die Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde über das Urteil vom Juli 2017 steht noch aus. Die Generalprokuratur empfiehlt dem OGH aber jetzt in ihrer Stellungnahme, die Schuldsprüche gegen Schaden, Ex-Landesfinanzreferent Othmar Raus (SPÖ) und fünf Mitangeklagte zu bestätigen.

„Weder Verfahrens- noch Begründungsmängel“

„Aus unserer Sicht gibt es in dem Ersturteil weder Verfahrens- noch Begründungsmängel. Damit wäre allen Nichtigkeitsbeschwerden ein Erfolg zu versagen“, sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, am Dienstag zur APA. Auch Fehler in der rechtlichen Beurteilung habe man nicht feststellen können. Zu den Einsprüchen gegen die Höhe der Strafen wollte sich Ulrich am Dienstag nicht äußern. Dazu werde man erst am Gerichtstag vor dem OGH Stellung nehmen.

Schaden SWAP-Prozess

ORF

Die Schuldsprüche gegen Heinz Schaden und seine Mitangeklagten sollten bestätigt werden, empfiehlt die Generalprokuratur

Die Verteidiger der Beschuldigten haben nun eine kurze Frist für Stellungnahmen an den OGH. Wann das Höchstgericht in der Causa entscheiden wird, steht noch nicht fest. Der OGH folgte in der Vergangenheit sehr oft, aber nicht immer den Ausführungen der Generalprokuratur - dem Croquis.

Teils mehrjährige Haftstrafen

Im Swap-Prozess waren am 28. Juli 2017 Schaden, Raus und die fünf Mitangeklagten zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Stadtchef, der kurz nach dem Urteil seinen Rücktritt ankündigte, wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt. Raus erhielt zwei Jahre Haft, 18 Monate davon unbedingt.

In dem Verfahren ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Laut Anklage wurden im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte von der Stadt an das Land Salzburg übertragen, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht.

Sechs Verurteilte und Staatsanwälte mit Einsprüchen

Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe stets zurück. Einzig die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und das Urteil angenommen. Alle anderen sechs Angeklagten legten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufung gegen die Höhe der Strafen ein. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beeinspruchte die Schuldsprüche zum Teil und forderte für drei Angeklagte - Schaden, Raus und den ehemaligen Finanzabteilungsleiter des Landes - höhere Strafen.

Schaden hofft auf OGH: „Wollte nie Unrechtes tun“

Ex-Bürgermeister Schaden meldete sich am Dienstag in einer Stellungnahme: „Ich wollte niemals etwas Unrechtes tun, muss aber zur Kenntnis nehmen, dass die Generalprokuratur das heute anders beurteilt“, teilte er per Aussendung mit. „Das trifft mich sehr und ich denke täglich darüber nach, ob ich damals anders handeln hätte können. Ich kann nur versichern: Ich wollte zu keinem Zeitpunkt das Land und schon gar nicht die Stadt Salzburg schädigen.“

Der langjährige Stadtchef betonte auch: „Keiner der Betroffenen hat aus der Übertragung der Swaps persönlich profitiert, wir waren alle überzeugt, das Richtige zu tun. Deshalb hoffe ich nun sehr, dass dies der OGH bei seiner Beurteilung auch berücksichtigen wird.“

Polit-Debatte über Anwaltskosten

Über die Anwaltskosten Schadens in dem Prozess ist in den letzten eineinhalb Jahren eine Debatte in der Salzburger Stadtpolitik ausgebrochen. Darin geht es darum, ob und wie die Anwaltskosten für den Ex-Bürgermeister, die die Stadt bezahlt hatte, zurückgefordert werden sollen oder können - mehr dazu in Swap-Affäre: Heiße Debatte über Prozesskosten (salzburg.ORF.at; 3.12.2018).

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