Polizeidrohnen für Fahndung und Überwachung

Die Salzburger Polizei setzt bei Fahndungen jetzt Drohnen ein. Zusätzlich werden sie zur Dokumentation und Überwachung verwendet. Bei Großereignissen sollen die Flugkameras Livebilder für die Einsatzleitung liefern.

Bereits seit mehreren Wochen setzt die Polizei bei Einsätzen zwei handelsübliche Drohnenmodelle ein. 20 Minuten können die kleinen Fluggeräte in der Luft bleiben. Gesteuert werden sie von speziell dafür ausgebildeten Beamten.

Die Drohnenkamera liefert hochauflösende Bilder. So können zum Beispiel Unfallstellen von oben fotografiert und vermessen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Bilder live in ein Einsatzleiterfahrzeug zu übertragen. „Der Einsatzbereich der Drohnen umfasst mehrere Bereiche. Einerseits die Tatortarbeit, weiter über Foto-, Luftbild- und Videoaufnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung und auch in der Fahndung ist der Einsatz der Drohnen vorstellbar“, schilderte der Drohnenkoordinator der Salzburger Polizei, Wolfgang Zacherl.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Polizeidrohnen im Einsatz

Die Salzburger Polizei setzt Drohnen zur Fahndung, Dokumentation und auch zur Überwachung ein. Die Fluggeräte bewähren sich laut Polizei im Einsatz.

Zwei Polizisten und eine Drohne als Team

Die Ausbildung der Drohnenpiloten dauert eine Woche und schließt mit einer Prüfung bei der Flugsicherung ab. Bei Einsätzen wird dabei im Team gearbeitet. „Als Drohnenpilot bin ich fliegerisch mit der Drohne beschäftigt und muss schauen, dass ich den Aufgabenbereich, der mir aufgetragen worden ist, erfüllen kann. Der Kollege nebenbei ist der Beobachter, er hat das Umfeld unter Kontrolle, schaut, ob der Luftraum frei ist, ob Hindernisse im Weg sind“, sagte Polizeidrohnenpilot Christian Prassl.

Polizeidrohnen

ORF

Zwei Beamte (rechts im Bild) arbeiten beim Drohneneinsatz im Vieraugenprinzip

Einsatz von Polizeidrohnen genau geregelt

Der Einsatz der Polizeidrohnen ist rechtlich genau geregelt. Diese dürfen derzeit nur bei Tageslicht fliegen. Eine weitere Einschränkung ist, dass der Pilot das Fluggerät mit freiem Auge erkennen muss, das entspricht einem Umkreis von 500 Metern und einer maximalen Höhe von 150 Metern.

Die Polizisten bezeichnen die Drohnen als neue Hilfe im Dienstalltag. „Zum Beispiel wenn der Hubschrauber nicht verfügbar ist oder der Einsatz durch eine Drohne erreicht werden kann, dann ist das natürlich die kostengünstigere Variante. Eine Drohne ist schneller einsatzfähig, sie fordert weniger Ressourcen, ist umweltfreundlicher - es gibt hier mehrere Bereiche, wo sich die Drohne als effektives Einsatzmittel darstellt“, sagte Drohnenkoordinator Zacherl. Seit Jahresbeginn wurden die beiden Polizeidrohnen sechsmal eingesetzt, vor allem nach Verkehrsunfällen.