Schuldsprüche nach illegalem Autorennen
Die Beiden mussten sich am Dienstag wegen grob fahrlässig schwerer und leichter Körperverletzung vor Gericht verantworten und zeigten sich beim Prozess geständig. Das Urteil gegen den Erstangeklagten ist bereits rechtskräftig. Im Falle des Zweitangeklagten erbat der Verteidiger drei Tage Bedenkzeit, ebenso der Staatsanwalt.
Eine der beiden Mitfahrerinnen, denen falsche Zeugenaussage vorgeworfen war, erhielt eine Diversion in Form gemeinnütziger Arbeit. Das Verfahren gegen die zweite Frau wurde ausgeschieden.
Ex-Freundin eines Lenkers erlitt Querschnittlähmung
Die Ex-Freundin eines Beschuldigten hatte bei dem Unfall eine Querschnittslähmung erlitten. Kurz vor dem Unfall sollen sich die beiden bosnischen Lenker im Alter von damals 22 und 20 Jahren, die im Pinzgau aufgewachsen sind, bei einer Waschanlage in Saalfelden über ihre erst kürzlich erworbenen PS-starken Autos unterhalten haben.
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Auf der Fahrt von Saalfelden Richtung Zell am See seien ihnen die „Freude an schnellen Autos“ und ihr „jugendlicher Leichtsinn“ zum Verhängnis geworden, erklärte Rechtsanwalt Franz Essl, Verteidiger des erstangeklagten, mittlerweile 23-jährigen Lenkers.
Riskantes Überholmanöver bei Tempo 200
Bei ihrem privaten Wettrennen ignorierten beide Lenker laut Anklage die 80 km/h-Beschränkung, stiegen aufs Gas und beschleunigten ihre Pkws auf weit über 100 km/h.
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Der 23-Jährige missachtete ein Überholverbot und fuhr mit seinem 305 PS starken Wagen über eine Sperrlinie, um den Kontrahenten zu überholen. Laut Gutachten des Verkehrsunfall-Sachverständigen Gerhard Kronreif beschleunigte er seinen Wagen dabei auf 215 bis 230 km/h. Der andere Lenker soll sein Fahrzeug ebenfalls beschleunigt und eine Geschwindigkeit von 190 km/h erreicht haben.
Auto durchstieß Leitschiene und krachte gegen Baum
Das Auto des 23-Jährigen durchstieß eine Leitschiene und krachte gegen den Baum. Danach wurde der Wagen auf die Straße zurückgeschleudert und traf einen entgegenkommenden Pkw eines 30-Jährigen. Das Auto des 23-Jährigen ging sofort in Flammen auf.
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Ein Nachbar, der Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist, konnte den Brand rasch löschen. Bei dem Aufprall wurde der Motorblock aus dem Wagen des 23-Jährigen herausgerissen. Er traf das nachfolgende Auto des mittlerweile 22-jährigen Zweitangeklagten. Alle vier Insassen in dessen Wagen wurden bei dem Unfall leicht verletzt, unter ihnen eine im achten Monat schwangere 22-Jährige.
Hauptangeklagter seit Unfall zu 70 Prozent behindert
Der bisher unbescholtene erstangeklagte 23-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Er erlitt zahlreiche Knochenbrüche, zudem wurden 30 Prozent seiner Körperoberfläche von den Flammen verletzt, teils handelte es sich um Verbrennungen dritten Grades. Auch das Gesicht war davon betroffen. Knapp zwei Monate lang lag er im Koma. „Er ist derzeit zu 70 Prozent als behindert eingestuft. Seine beiden Hände und ein Fuß sind verkrüppelt“, schilderte Verteidiger Essl.
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Auch der Verteidiger des 22-jährigen Zweitangeklagten, Rechtsanwalt Michael Ringl, sprach von „Leichtsinn“ im Straßenverkehr. Er sei aber, als der Überholende auf gleicher Höhe mit ihm war, „vom Gas weggegangen“, sagte der Zweitangeklagte zu Richter Thomas Tovilo-Moik. Er habe seinen Wagen vor dem Überholmanöver des anderen auch nicht durchgehend beschleunigt.
Zweit-Angeklagter: „Hatte Auto unter Kontrolle“
„Für mich war das kein Rennen, wir haben uns ja nicht gegenseitig überholt. Ich hatte meinen Wagen auch immer unter Kontrolle.“ Warum er so schnell gefahren ist, wisse er nicht. Der Erstangeklagte sei die ganze Zeit mit der Lichthupe hinter ihm her gefahren und bis auf einen Meter Abstand am Heck seines Wagens „gepickt“.
Der Richter verwies auf eine strafrechtliche Verurteilung des Zweitangeklagten vom Februar 2017, als er wegen eines Körperverletzung-Deliktes eine bedingte, einjährige Haftstrafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren erhalten hatte. Acht Monate danach habe er seinen Wagen, in dem noch dazu eine Schwangere saß, auf eine so hohe Geschwindigkeit beschleunigt, hielt ihm der Richter vor. „Das war nicht gescheit“, antwortete der Angeklagte. Die beiden beschuldigten Lenker haben bereits mehrere Verwaltungsstrafen wegen Schnellfahrens kassiert.
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Prozess nach Autorennen: Lenker geständig
Ein privates Wettrennen mit zwei PS-starken Autos im Oktober 2017 auf der B311 in Saalfelden (Pinzgau) mit vier Verletzten hat zu einem Strafprozess am Landesgericht Salzburg geführt.
Links:
- Horrorcrash: Verdacht auf illegales Rennen (salzburg.ORF.at; 16.10.2017)