Uni-Professor kritisiert neue Mindestsicherung
Pfeil war als Fachmann in den Sozialauschuss des Parlaments in Wien geladen. Die Neuregelung der Mindestsicherung soll österreichweit einheitliche Standards bringen - zum Beispiel 863 Euro für eine Einzelperson, Zusatzzahlungen für Alleinerziehende oder nur zwei Drittel der Zahlungen für Zuwanderer mit schlechten Deutschkenntnissen.
Sehr viel in diesem Gesetz sei kompetenz- und verfassungswidrig, der den Ländern eingeräumte Spielraum könnte auch Inländer treffen - zum Beispiel bei möglichen Rückzahlung der Gelder, sagt der von der SPÖ-Opposition als Fachmann nominierte Uniprofessor Pfeil.
„Länder können Geld zurückfordern“
„Aufgrund dieser Vorgabe wird es den Ländern möglich sein, Kostenersatz-Bestimmungen wieder einzuführen, Kinder zum Regress zu verpflichten und Menschen, die ihre Notlage überwunden haben und wieder in Arbeit kommen, zu verpflichten, die Leistungen der Sozialhilfe neu wieder zurückzuzahlen. Man wird sehen, ob die Länder das tun. Aber es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, denn die Möglichkeit dazu besteht.“
ORF
Dieses Gesetz brauche grundlegende Veränderungen, wenn man die Ziele der Vereinheitlichung ernst nimmt, verlangt der Experte. „Wenn es aber um etwas anderes geht, also quasi um symbolische Maßnahmen, so, wie man Mauern zu Mexiko versprochen hat, dann darf ich - um bei diesem Bild zu bleiben - sagen: Diese Mauer wird nicht lange Bestand haben, sondern wird sehr bald vom Verfassungsgerichtshof und vom europäischen Gerichtshof in wesentlichen Punkten eingerissen sein“, sagt Pfeil.
Neue „Sozialhilfe“ soll am 2020 gelten
Ende Mai soll die neue Mindestsicherung, die dann wieder dann „Sozialhilfe“ heißt, im Nationalrat beschlossen werden und dann ab 1. Jänner 2020 gelten.
Links:
- Protest gegen Abschaffung der Mindestsicherung (salzburg.ORF.at; 14.4.2019)
- Schellhorn kritisiert Reform der Mindestsicherung (salzburg.ORF.at; 9.4.2019)
- Mindestsicherung: ÖVP dafür, Grüne skeptisch (salzburg.ORF.at; 28.11.2018)