Keine Anklage für „AK-Hacker“

Der Hacker, der im Februar Daten aus dem Online-Wählerverzeichnis der AK ausgelesen hat, wird nicht angeklagt. Der Mann gab die Daten weder weiter, noch beschädigte er sie, deswegen gibt es kein Strafverfahren.

Der 20-jährige Salzburger hatte Anfang Februar relativ leicht Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer von insgesamt elf Wahlberechtigten aus dem Online-Wählerverzeichnis der Arbeiterkammer (AK) ausgelesen. Wenige Tage später machte er die Arbeiterkammer auf das Datenleck aufmerksam. Die reagierte mit Anzeigen wegen Datenbeschädigung, widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem und Wahlbehinderung.

Auch kein Verfahren wegen Wahlbehinderung

Zwei Monate lang dauerten die Ermittlungen. Jetzt steht fest, dass es kein Strafverfahren gegen den 20-jährigen Hacker geben wird, sagte der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft Marcus Neher.

„Dem Beschuldigten konnte weder die missbräuchliche Verwendung, noch die Beschädigung oder ein darauf gerichteter Vorsatz unterstellt werden. Es war daher zu prüfen, ob ein strafrechtlicher, relevanter Zugriff auf das Computersystem der AK stattgefunden hatte. Die Arbeiterkammer hat aber die Ermächtigung zur Strafverfolgung in diesem Umfang schließlich zurückgezogen.“ Deswegen habe man das Strafverfahren auch eingestellt, so Neher. Auch wegen Wahlbehinderung wird es kein Strafverfahren geben, denn der junge Mann wollte offenbar nur ein Datenleck aufdecken.

„Ein wenig herumexperimentiert“

Auf der Internet-Forenplattform „Reddit“ meinte der 20-Jährige im Februar, ihm sei nicht ganz wohl gewesen, dass mit einer zehnstelligen Nummer, wobei sechs Ziffern für das Geburtsdatum stehen, Daten preisgegeben werden. Also habe er „herumexperimentiert“ und sei so auf das Datenleck aufmerksam geworden - mehr dazu in: Datenleck bei Wahlseite: AK sieht „Hackerangriff“ (salzburg.ORF.at; 1.2.2019)