VfGH berät über Behindertengesetz

2018 hat der Bund den Pflegeregress in Österreich abgeschafft. Menschen mit Behinderung werden in Salzburg aber nach wie vor zur Kasse gebeten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät am Montag, ob das noch rechtens ist oder gleichheitswidrig.

Der Fall eines psychisch Kranken aus Mattsee (Flachgau) ist Stein des Anstoßes für die mündliche Verhandlung der Höchstrichter Montagvormittag in Wien. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wollte zur Betreuung dieses Mannes auf dessen persönliches Vermögen zugreifen. Sein Anwalt legte dagegen eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Ungleichbehandlung noch rechtmäßig?

Weil der Pflegeregress auf das Vermögen von Senioren ja generell abgeschafft ist, müssen nun die Wiener Höchstrichter prüfen, ob die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung noch rechtmäßig ist. Seit dem bundesgesetzlich verfügten Ende des Pflegeregresses würden in Salzburg Menschen mit und ohne Behinderung unterschiedlich behandelt. Für Letztere sei der Regress abgeschafft, für Menschen mit Behinderung nicht. Weil es keinen sachlichen Grund dafür gebe, wenn es - wie im Anlassfall - darum gehe, Heimkosten durch Sozialhilfe zu finanzieren, lassen die schwarz-grün-rosa Landesregierung und Sozialreferent Heinrich Schellhorn (Grüne) inzwischen auch eine Novelle des Salzburger Behindertengesetzes ohne Regress auf das Vermögen von Betroffenen begutachten.

Höchstrichter interessieren sich für Kostenfrage

Kommen die Höchstrichter auch zur Ansicht, dass der Regress im Behindertengesetz gleichheitswidrig ist, kann sich das Land seine Gesetzesänderung sparen. Menschen mit Behinderung wären damit pflegebedürftigen Senioren automatisch gleichgestellt, sagte Schellhorn.

In welche Richtung die Höchstrichter entscheiden könnten, ließ eine Frage erkennen - und zwar zu den durch das Regressende entstehenden Kosten. Die übernimmt der Bund - und bis 31. März müssen die Länder melden, wie hoch ihr Mehraufwand ist. Salzburg werde auch Kosten zum Bereich Behindertenhilfe einmelden, wurde erläutert. Das heißt, man habe zwar Menschen mit Behinderung von der Neuregelung ausgenommen, verrechne die Kosten aber trotzdem, wollte eine Verfassungsrichterin wissen. Man sei erst bei der Vorbereitung, erklärte die zuständige Vertreterin der Landesregierung - und der Bund habe vorgegeben, dass auch diese Kosten zu melden seien.

Salzburger Gesetz widerspricht Absicht des Bundes

Die derzeit in Salzburg gültige Rechtslage war jedenfalls nicht Intention des Bundesgesetzgebers, stellte der Leiter des Verfassungsdienstes, Gerhard Hesse, am Montag in Wien klar. Dieser habe mit seiner Verfassungsbestimmung den Pflegeregress bei der Sozialhilfe generell (per 1. Jänner 2018) abgeschafft. Die Bestimmung im Salzburger Behindertengesetz, die den Vermögenszugriff ermöglicht, stehe dieser Bundesvorgabe entgegen - und damit sei sie gar nicht mehr in Geltung.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts nach der mündlichen Verhandlung am Montag ergeht in den kommenden Wochen schriftlich.

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Pflegeregress vor Verfassungsgericht

Salzburg ist aber eines der letzten Bundesländer, die den Regress bei Menschen mit Behinderung noch anwenden. Die Höchstrichter haben am Montag darüber beraten.

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