Lawine auf Skipiste: Verantwortliche fahrlässig?
Der Ermittlungsbericht liegt jetzt vor: Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung. Auch eine Anklage wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ist noch nicht vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Salzburg kündigte rasch nach dem Lawinenabgang Ermittlungen an und beauftragte die Polizei in Saalfelden (Pinzgau) - mehr dazu in: Ermittlungen nach Lawine auf Skipiste (salzburg.ORF.at; 10.1.2019).
Alpinpolizei
Beschuldigte haben sich noch nicht geäußert
Als Beschuldigte werden drei Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission sowie ein Mitarbeiter der Wildkogelbahnen AG geführt. Ob es auch tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist aber noch offen: Die Beschuldigten haben sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert, auch eine Stellungnahme ihrer Anwaltskanzlei liegt noch nicht vor. Üblicherweise liegt die Frist für eine solche Stellungnahme bei zwei Wochen. Erst danach entscheidet die Staatsanwaltschaft über eine Anklage.
ORF/Treml
Lawinenabgang Mitte Jänner
Am 9. Jänner ging die Lawine auf einer blauen Piste ab und erfasste dabei insgesamt sieben Personen. Eine Schülergruppe aus Halle an der Saale (Sachsen) war damals mit ihrer Lehrerin gerade auf der Piste unterwegs, auf einer Brücke hielt die Gruppe kurz an - um auf zwei Nachzügler zu warten. In diesem Moment löste sich in der Nähe der Bergstation der Wildkogelbahn eine Lawine und erfasste die Gruppe.
Die Piste war zuvor von der örtlichen Lawinenkommission ausdrücklich freigegeben worden. Insgesamt vier Schüler wurden teilweise verschüttet, die Lehrerin und zwei weitere Schüler wurden von der Brücke in den darunterliegenden Wiesbachgraben geschleudert - mehr dazu in: Wildkogel: Sechs Jugendliche von Lawine erfasst (salzburg.ORF.at; 9.1.2019)