Pakistani will über Mangelberufsliste zurück

Nach der freiwilligen Ausreise nach Kenia will der von Österreich abgelehnte Asylwerber Ali Wajid nun über die Mangelberufsliste wieder nach Salzburg zurückkehren. Der Pakistani hatte hier eine Kellnerlehre begonnen.

Seit einer knappen Woche ist der 23-Jährige in der kenianischen Hauptstadt Nairobi. Die Hoffnung, in Salzburg leben zu dürfen, hat er allerdings nicht aufgegeben. Die Liste der Mangelberufe in Österreich könne ihm nun dabei helfen, wieder zurück nach Salzburg zu kommen, hoffen seine Helfer. Der Mann hatte in der Stadt Salzburg eine Kellnerlehre gemacht, bevor sein Asylantrag abgelehnt wurde. Weil im Tourismus offiziell Mitarbeitermangel herrscht, könne das eine Chance sein, dass Wajid wieder einreisen kann, sagt Flüchtlingspfarrer Alois Dürlinger: „Ob das gelingt, das ist noch ungewiss.“

Touristenvisum in Kenia für drei Monate

Nach der endgültigen Ablehnung des Asylbescheids hat der 23-jährige Pakistani sieben Monate lang im Kirchenasyl im Salzburger Kloster St. Peter gewohnt und für großes öffentliches Aufsehen gesorgt. Vor zwei Wochen wurde er festgenommen und in Schubhaft genommen. Vergangene Woche ist Wajid schließlich freiwillig nach Nairobi ausgereist, wo er derzeit wieder in einem Kloster untergebracht ist. Für den Pakistani läuft wieder die Zeit: Sein Touristenvisum für Kenia ist maximal drei Monate gültig.

Alois Dürlinger

ORF/Peter-Paul Hahnl

Pfarrer Alois Dürlinger bei dem Pressegespräch

Pfarrer fordert Stärkung des Kirchenasyls

„Ali Wajid steht stellvertretend für viele andere“, sagte Dürlinger und nannte ein Beispiel aus dem Pinzgau. Dort habe ein Bäcker jahrelang einen Lehrling gesucht und dann einen Asylwerber eingestellt, der sich für die Arbeit interessierte. „Doch nach einem dreiviertel Jahr ist der Mitarbeiter plötzlich von der Bildfläche verschwunden, weil er abgeschoben wurde.“ Er selbst habe noch niemanden getroffen, der diesen Schritt offen gut geheißen hat, erzählte Dürlinger.

Dürlinger verwies am Mittwoch auf Deutschland, wo die Kirche befristete Duldungsregelungen ausverhandelt habe, wenn auch ohne Rechtsgrundlage und Rechtsanspruch. „Kirchenasyl dient dort vor allem der Wiederaufnahme oder der erneuten Überprüfung von Asylverfahren“, sagte Dürlinger. Einem Bericht der deutschen „Zeit“ zufolge konnten etwa im ersten Quartal 2018 in Deutschland 498 Abschiebungen durch Kirchenasyl verzögert oder verhindert werden. Die Maßnahme habe allerdings seit der Einführung von Härtefallkommissionen an Bedeutung verloren.

„Votum im Sinn der Menschenwürde“

„Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine Härtefallkommissionen“, betonte Dürlinger. Er regte an, dass die Landeshauptleute und Diözesen „aufeinander zugehen“ sollten, um ein gemeinsames Votum an die Bundesregierung zu richten: „Vielleicht kommt man dann irgendwann von der Linie ab, wen kann man noch abschieben, hin zu einem, wen kann man noch behalten.“ Das sei nicht nur im Sinn der Menschenwürde der Betroffenen, sondern auch im Sinn des Wohles des Landes.

Zwar würden sich viele Menschen an dem Namen Kirchenasyl stoßen, „es ist aber egal, wie man diese humanitäre Hilfestellungen nennen will. Es geht um einen Zeitgewinn im Schutz der Kirche“, so Dürlinger.

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