Prozess wegen NS-Wiederbetätigung: Freispruch

Ein 36-Jähriger ist Dienstag im Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen worden. Er wurde wegen anderer Delikte zu unbedingter Haft verurteilt.

Die vom Gericht verhängte Haft beträgt zehn Monate unbedingt - wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Salzburger war beim Vorwurf der NS-Wiederbetätigung nicht geständig. Er sei alkoholisiert und deshalb in einem Ausnahmezustand gewesen, erklärte er dem Schwurgericht. Der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte war laut Staatsanwalt Marcus Neher am 19. Juni 2018 nur vier Stunden nach einer strafrechtlichen Verurteilung am Landesgericht Salzburg nach Thalgau gefahren und soll dort mindestens drei Asylwerber, davon zwei Männer mit dunkler Hautfarbe, mit rechtsextremen und fremdenfeindlichen Schimpftiraden überhäuft haben. Er soll auch „Heil Hitler“ und „Hitler kill und shoot him“ geschrien, den Hitler-Gruß sowie den Mittelfinger gezeigt haben.

Beschuldigter verweist auf Erinnerungslücke

Der Angeklagte beteuerte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg, er könne sich nur sehr lückenhaft an den Vorfall erinnern, er habe zuvor Schnaps und Bier getrunken. Er wisse nicht, ob er derartige Dinge gerufen habe. Die vorsitzende Richterin Ilona Schalwich-Mozes konfrontierte ihn mit einer Zeugenaussage. Die Frau habe gehört, wie er den Asylwerbern sogar gedroht habe, sie gehörten vergast. „Ich habe nichts gegen Ausländer“, antwortete der Angeklagte: „Ich war an diesem Tag zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.“

Verteidiger: „Er hatte 2,2 Promille“

Zur Feier des Tages, weil er damals bei dem Prozess „nur“ eine Geldstrafe ausfasste, habe er Alkohol konsumiert. Er hatte in Thalgau rund 2,2 Promille Alkohol im Blut, erklärte sein Verteidiger. Der Angeklagte habe jedenfalls nicht vorsätzlich im Sinne des Verbotsgesetzes gehandelt, er habe die Asylwerber wohl provozieren wollen.

Der 36-Jährige war bisher nicht wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Er ist allerdings neunmal wegen Gewaltdelikten vor Gericht gestanden.

Offenbar auch eigene Freundin verletzt

Der Staatsanwalt warf dem Vater von drei Kindern am Dienstag auch noch gefährliche Drohung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung zulasten seiner Lebensgefährtin vor. Dazu war der Angeklagte teilgeständig. Er habe bereits eine Psychotherapie absolviert, zudem trinke er seit drei Monaten keinen Alkohol mehr, sagte er zur Richterin.

Einen weiteren Vorwurf, er habe gegen das Waffengesetz verstoßen, bestritt der Salzburger, der seit Jahren keine Waffe mehr tragen darf. Bei einer Hausdurchsuchung hätten die Polizisten keine Waffe gefunden, bestritt der Verteidiger den Vorwurf des Staatsanwaltes, wonach der Angeklagte eine Faustfeuerwaffe der Kategorie B und ein Klappmesser besessen habe.