Baby geschüttelt: Anklage sieht Mordversuch

Im Prozess gegen einen 33-jährigen Mann, der 2017 seinem Baby ein Schütteltrauma zugefügt haben soll, hat sich Montag das Schöffengericht für unzuständig erklärt. Die Staatsanwaltschaft will nämlich die Vorwürfe auf Mordversuch ausdehnen.

Grund der Änderung im Verfahren: Das Schütteln des fünf Monate alten Kindes ist laut dem gerichtsmedizinischen Gutachter mit Lebensgefahr verbunden gewesen. Das Schöffengericht gelangte darum am Montagvormittag zu der Meinung bzw. dem Urteil, nicht über die Tat entscheiden zu können. Weil in dem Fall laut Strafrecht ein Geschworenengericht zuständig wäre.

Dieses Unzuständigkeitsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des beschuldigten Vaters hat Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

Erste Nacht mit Baby allein zu Hause

Der Angeklagte bestritt im Prozess jegliche Absicht, gab aber zu, den Säugling geschüttelt zu haben. Er habe dem Kind so das Leben retten wollen. Der Bauarbeiter war damals zum ersten Mal seit der Geburt die ganze Nacht allein mit seinem Sohn zuhause, weil die Kindsmutter stationär im Spital lag.

Er habe dem Buben gegen 2.00 Uhr früh ein Fläschchen gegeben und eine halbe Stunde später ein Röcheln und Würgen gehört, sagte der Angeklagte am Montag vor Gericht. „Es war ein komisches Geräusch, so als würde er keine Luft bekommen“, so der 33-Jährige. Nachdem er das Licht aufdrehte, habe er bemerkt, dass das Kind blau angelaufen war und die Augen komisch verdrehte.

Kind geschüttelt und mit kaltem Wasser bespritzt

Er habe nicht gewusst, was zu tun ist und Panik bekommen. Darum habe er das Kind zunächst geschüttelt und dann im Bad mit kaltem Wasser bespritzt. Darauf sei es dem Sohn wieder besser gegangen. „Es hat wieder alles gepasst“, sagte der 33-Jährige.

Als der Bub am folgenden Nachmittag heftig erbrach, brachte er das Kind gemeinsam mit der mittlerweile heimgekommen Mutter zum Kinderarzt. Als dieser vom nächtlichen Vorfall erfuhr, schickte er den Buben umgehend ins Krankenhaus, wo ein schweres Schütteltrauma diagnostiziert wurde.

Lebensgefährliche Hämatome

Der Säugling hatte unter anderem mehrere lebensgefährliche Subduralhämatome, also Einblutungen unter der harten Hirnhaut und zeigte typische Symptome wie Erbrechen, Berührungsempfindlichkeit und reduziertes Trinkverhalten - Symptome, die der Vater in den Stunden nach dem Vorfall nicht bemerkt haben will. Das Kleinkind verbrachte fast vier Wochen im Krankenhaus, parallel begann die Polizei zu ermitteln.

„Mein Mandant ist weder cholerisch, gewalttätig noch aufbrausend. Er war überzeugt, das Richtige gemacht zu haben und hat leider nicht das Richtige getan“, sagte sein Verteidiger Franz Essl am Montag. Der Sohn sei ein Wunschkind gewesen, die Jungfamilie lebe auch heute noch zusammen. Zudem seien beim Kind keine weiteren Verletzungen festgestellt worden, die auf frühere Misshandlungen schließen lassen. Der Bub dürfte auch ohne Folgeschäden davongekommen sein.

Mutter der Lebensgefährtin: „Ein liebevoller Vater“

Die Mutter der Lebensgefährtin des Angeklagten - sie wohnt im gleichen Haus - bezeichnete den 33-Jährigen heute als liebevollen Vater. Ihr Enkelkind sei auch ein ruhiges, leicht handhabbares Baby gewesen. „Ich hätte es auch gehört, wenn er in der Nacht geschrien hätte.“ Dass Kinder zu Tode geschüttelt werden können, sei ihm bis zu dem Vorfall nicht bekannt gewesen, sagte der Angeklagte.

„Ich lese keine Zeitung und ich schaue keine Nachrichten. Jetzt im Nachhinein kommt es uns aber manchmal unter“, räumte er ein. Dass er im Geburtsvorbereitungskurs einmal gelernt hatte, dass Babys auf keinen Fall geschüttelt werden dürfen, wisse er nicht mehr. Wie oft und wie lange er den Sohn in besagter Nacht geschüttelt hat, könne er nicht sagen. „Zwei bis vier Mal“ meinte er schließlich.