Prozess um Wiederbetätigung: Freispruch
Vor Gericht wurde der 30-Jährige am Dienstag im Zweifel freigesprochen. Er war auf Videoaufnahmen nicht eindeutig zu identifizieren.
Auch für das Weiterleiten von Hitler-Bildern hat das Gericht den Mann nicht verurteilt. Es habe sich dabei nämlich nur um einen einzelnen Empfänger gehandelt, wurde argumentiert.
Der Freispruch ist rechtskräftig.
Links:
- Wiederbetätigung: Fußballfans verurteilt (salzburg.ORF.at; 19.11.2018)
- Wiederbetätigung: 14 Dinamo-Fans vor Gericht (salzburg.ORF.at; 14.11.2018)