Mindestsicherung: Regelung verlängert

Im Salzburger Landtagsauschuss ist Mittwoch die befristete Regelung für die Mindestsicherung um ein Jahr verlängert worden. Grund für die neuerliche Befristung sei die Ankündigung für ein Gesetz auf Bundesebene, heißt es.

In Oberösterreich erhalten subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte seit Juli 2016 deutlich weniger Mindestsicherung als dauerhaft Asylberechtigte, die hier österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind.

Eine betroffene afghanische Familie hat dagegen Beschwerde eingereicht und jetzt vom Europäischen Gerichtshof recht bekommen. In Salzburg hat man auf derartige Neuregelungen bewusst verzichtet. Salzburgs Sozialreferent, Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne), sieht sich nun bestätigt.

Schellhorn: „Keine verfassungswidrigen Experimente“

„Meine Botschaft war immer: Keine Experimente, die verfassungswidrig oder diskriminierend sind - bleiben wir am Boden der Pragmatik. Im Vordergrund steht, dass die Mindestsicherung eine Überbrückungshilfe für anerkannte Flüchtlinge sein soll, und wir vorrangig darauf achten sollten, dass die Menschen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt kommen“, sagt Schellhorn.

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Die befristete Regelung für die Mindestsicherung ist um ein Jahr verlängert worden

Die oberösterreichische Regelung ist auch von der Bundesregierung immer wieder als Vorbild für ein Bundesgrundsatzgesetz in Sachen Mindestsicherung genannt worden. „Sollte eine derartige Vorgabe des Bundes kommen, so werde ich sicher kein aus meiner Sicht verfassungswidriges Bundesgrundsatzgesetz umsetzen. Das sage ich ganz klipp und klar“, betont Schellhorn dazu.

„Bin gegen Kürzung mit steigender Kinderzahl“

Im derzeitigen Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, die Mindestsicherung mit steigender Anzahl der Kinder schrittweise zu reduzieren. „Dann würde man ab dem dritten Kind praktisch gar keine Mindestsicherung zusätzlich mehr bekommen. Aber auch das ist meines Erachtens verfassungswidrig, weil Kinder dann ungleich behandelt werden, was dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht“, argumentiert Schellhorn.

Zudem verweist Schellhorn darauf, dass der überwiegende Teil der Mindestsicherungsbezieher Österreicher seien und knapp ein Drittel von ihnen Kinder. Dementsprechend müsse man bei einer Reform der Mindestsicherung aufpassen, nicht Kinderarmut zu fördern, warnt Schellhorn. Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch die oberösterreichische Regelung zur Mindestsicherungs gekippt.

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