Wiederbetätigung: Fußballfans verurteilt

14 Fußballfans von Dynamo Zagreb sind am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht gestanden. Sieben Angeklagte fassten Strafen zwischen sechs und 15 Monaten bedingter Haft aus, drei wurden freigesprochen.

Am späten Montagabend erging das Urteil gegen die insgesamt 14 angeklagten Fußballfans am Salzburger Landesgericht. Insgesamt sieben Angeklagte wurden nach dem Verbotsgesetz für schuldig gesprochen. Der Erstangeklagte erhielt 15 Monate bedingt, ein weiterer Angeklagter zwölf Monate bedingt. Fünf weitere Angeklagte wurden zu sechs Monate unter Anwendung außerordentlicher Strafmilderung bedingt verurteilt. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Diversionsangebot für vier Angeklagte

Drei weitere Angeklagte wurden rechtskräftig freigesprochen. Und die vier restlichen jungen Erwachsenen erhielten ein Diversionsangebot mit Zustimmung von ihnen und der Staatsanwaltschaft. Sie müssen innerhalb eines Jahres ein Konzentrationslager besuchen, teilte das Gericht Montagabend mit.

Die Männer sind Kroaten beziehungsweise haben kroatische Wurzeln. Sie sollen bei Treffen in Hallein (Tennengau) und in der Stadt Salzburg mehrmals die dem Hitlergruß ähnelnde Ustascha-Geste gezeigt und die faschistische Bewegung verherrlicht haben. Die Angeklagten leben in Salzburg, Wien, Deutschland und der Schweiz und sind zwischen 23 und 37 Jahre alt - mehr dazu in Wiederbetätigung: 14 Dinamo-Fans vor Gericht (salzburg.ORF.at; 14.11.2018).