Wiederbetätigung: 14 Dinamo-Fans vor Gericht

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung stehen am Donnerstag 14 Fußballfans von Dinamo Zagreb in Salzburg vor Gericht. Sie sollen bei Feiern in Salzburg das Hitler-treue Ustascha-Regime gewürdigt haben.

Die 14 Angeklagten sind Teil der fanatischen Fangruppe „Bad Blue Boys“, die aus Zagreb stammt und als gewaltbereit gilt. Die Angeklagten bilden die Untergruppe „Exil Boys“. Vier von ihnen kommen aus der Stadt Salzburg, Hallein, Oberalm (beide Tennengau) und Elsbethen (Flachgau). Der Rest ist in Niederösterreich, Wien, Deutschland und in der Schweiz zuhause. Sie sind zwischen 23 und 37 Jahre alt.

Bis auf einen sind die Fans Kroaten oder haben kroatische Wurzeln und sollen bei Treffen in Hallein (Tennengau) und in der Stadt Salzburg mehrmals eine dem Hitlergruß gleichende Geste gezeigt und die faschistische Ustascha-Bewegung verherrlicht haben. Die Ustascha-Bewegung (dt.: Aufständische) wurde im Jahr 1929 gegründet und rief 1941 mit Unterstützung Nazi-Deutschlands den unabhängigen Staat Kroatien aus.

Staatsanwaltschaft stützt sich auf Fotos und Videos

Die Angeklagten sollen sich bei einer privaten Feier im Juni 2015 in Hallein (Tennengau) getroffen haben. Bei dem Fest sollen Soldatenlieder gesungen worden sein. Das für das Fest aufgebaute Partyzelt soll mit Symbolen der Ustascha-Bewegung dekoriert und auf eine Verschalung ein Hakenkreuz gemalt gewesen sein.

In der Nacht soll die Gruppe weiter in die Landeshauptstadt gezogen sein, wo sie in den frühen Morgenstunden vor einem Hotel geschlossen den rechten Arm zum Salut erhoben haben sollen. „Za dom spremni“, zu Deutsch „Für die Heimat bereit“, ist der historische Gruß der Ustascha, der nach kroatischem Recht übrigens verboten ist.

„Es ist rechtlich gleichbedeutend, ob der Hitler- oder der Ustascha-Gruß gezeigt wurde“, betonte Staatsanwalt Markus Neher, der seine Anklage auf Fotos und Videos von den Vorfällen stützt. Wenn Dritte den Eindruck gewinnen könnten, dass dem Nationalsozialismus gehuldigt werde, sei der Straftatbestand der Wiederbetätigung erfüllt. Mit dem direkten Vergleich zwischen dem Ustascha-Regime und Nazideutschland betritt der Staatsanwalt juristisches Neuland.

Verteidiger: „Anklage grundsätzlich falsch“

Für Verteidiger Kurt Jelinek, der den Großteil der Fußballfans vertritt, ist die Anklage grundsätzlich falsch: „Aus meiner Sicht lässt sich dieses Delikt nicht anwenden. Wir haben sogar ein Gutachten eines Universitätsprofessors eingeholt. Das Verbotsgesetz hat einen sehr engen Rahmen, da fällt das Vorgeworfene nicht hinein. Im Übrigen sind bei einigen der Angeklagten nicht einmal ausreichend Beweise vorhanden“.

Der Ustascha-Gruß sei jedenfalls kein Hitlergruß. Seine Mandanten seien keine extremen Hooligans, sagt Jelinek: „Es gibt keine Vorstrafen wegen Gewaltexzessen, alle stehen ordentlich im Leben, sie sind gut ausgebildet und haben alle Jobs und teilweise Familie.“ Am besagten Fest sei sogar zwei Mal die Polizei erschienen und hätte weniger Lärm eingemahnt. „Die Beamten haben dort aber kein Ustascha-Treffen gesehen“, sagt der Verteidiger.

Am Donnerstagnachmittag entschieden alle 14 Angeklagten, nichts zu den Vorwürfen zu sagen. Trotzdem wird die zuständige Richterin bis kommenden Montag oder sogar Dienstag verhandeln. Den 14 Angeklagten drohen bei Schuldsprüchen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

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