Spionage: U-Haft für Ex-Offizier abgelehnt

Eine Haftrichterin in Salzburg hat Dienstag eine U-Haft gegen den - der Spionage beschuldigten - Ex-Bundesheeroffizier abgelehnt. Er ist auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft bekämpft den Beschluss. Der Anwalt des Mannes verweist auf dessen Unschuld.

Nach einer Anhörung des 70-Jährigen am Vormittag entschied die Richterin gegen die Untersuchungshaft für den Ex-Offizier, der in der Nacht auf Samstag im nördlichen Mühlviertel (OÖ) festgenommen worden war. Das betonte Landesgerichtssprecher Peter Egger zu Mittag gegenüber dem ORF.

Verteidiger pocht auf Unschuld des Mandanten

Er habe niemals österreichische Staatsgeheimnisse oder sensible Daten verraten oder preisgegeben, zitiert Rechtsanwalt Michael Hofer den Beschuldigten. Der Jurist verteidigt den Ex-Offizier nun gegenüber der Justiz: „Er bezeichnet sich selbst als leidenschaftlichen Österreicher und Patrioten. Er würde so etwas nie zum Nachteil seiner Heimat tun.“

Dass sein Mandant weiter auf freiem Fuß sein könne, sei ein Beweis für Objektivität und Unabhängigkeit der Justiz in Österreich, sagt Verteidiger Hofer: „Es ist völlig richtig entschieden worden. Jemand, der seit zwei Monaten über den Tatverdacht weiß, ist bisher nicht geflüchtet. Er hat keine Tatbegehungshandlungen gesetzt. Die Sache ist ganz klar. Es ist sinnlos, dass er es jetzt machen würde.“

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Nun meldet sich erstmals der Verteidiger des Beschuldigten zu Wort. Er weist für seinen Mandanten alle Vorwürfe von Staatsanwaltschaft und Bundesregierung zurück.

Reisepass abgenommen, täglich Meldung bei Polizei

Das Landesgericht gehe zwar nach der derzeitigen Aktenlage von einem „dringenden Tatverdacht“ aus, so Gerichtssprecher Egger. Allerdings habe die Haftrichterin keine Tatbegehungs- oder Fluchtgefahr gesehen. Denn zum einen wisse der 70-Jährige bereits seit zwei Monaten von den laufenden Ermittlungen, habe sich aber bisher nicht abgesetzt, so die Richterin. Um sicherzustellen, dass er das weiterhin nicht tut, musste der Ex-Offizier aber seinen Reisepass abgeben. Zudem muss er sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle melden.

Zum anderen habe der Betroffene nach der Aktenlage keine weiteren geheimen Informationen, die er weitergeben könnte, so das Gericht. Zudem habe ihm die Polizei „alle technischen Kommunikationsmittel“ abgenommen. Zudem wurde dem Salzburger die Weisung erteilt, jeglichen Kontakt mit fremden Geheimdiensten sowie früheren Kontaktpersonen zu unterlassen. Ein Weisungsbruch hätte seine sofortige neuerliche Festnahme zur Folge.

Staatsanwaltschaft bekämpft Enthaftung

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Dienstagnachmittag gegen die Enthaftung des pensionierten Offiziers eine Beschwerde bei Gericht eingebracht. Die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr seien von solcher Intensität, dass ihnen nur durch Haft begegnet werden könne, teilt die Behörde mit.

„Die Staatsanwaltschaft vertritt nach wie vor die - auch vom Landesgericht geteilte - Einschätzung, wonach dringender Tatverdacht (...) bestehe. Im Gegensatz zur gerichtlichen Entscheidung ist die Staatsanwaltschaft aber der Auffassung, dass die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr in einer solchen Intensität vorliegen, dass ihnen durch andere Maßnahmen als Haft (Ablegung eines Gelöbnisses, Abnahme des Reisepasses u. dgl.) nicht hinreichend begegnet werden kann“, heißt es in der Aussendung des Mediensprechers.

Die Staatsanwaltschaft brachte daher eine Beschwerde gegen den Enthaftungsbeschluss des Landesgerichtes Salzburg ein. Über diese Beschwerde und die Frage, ob der Beschuldigte erneut festzunehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen ist, muss nun das Oberlandesgericht in Linz entscheiden.

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