Ermittlungen gegen vermummte Demonstranten

Für einige Demonstranten, die bei den Aktionen gegen den EU-Gipfel vermummt waren, könnte es ein gerichtliches Nachspiel geben. Seit 2002 gilt in Österreich ein Vermummungsverbot auf Demonstrationen.

An der Spitze des Demonstrationszuges gegen den EU-Gipfel am Donnerstag vergangene Woche waren rund 120 Aktivisten des linksradikalen Schwarzen Blocks. Dieser setzt sich bei solchen Veranstaltungen immer wieder an die Spitze der Demonstranten. Meistens sind alle Mitglieder vermummt. Und heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei sind keine Seltenheit.

Aktivist hebt Schläger gegen Polizisten

Polizei Salzburg

An der Spitze des Demonstrationszuges gegen den EU-Gipfel waren etliche Demonstranten vermummt

Vermummungsverbot sieht harte Strafen vor

Auch in Salzburg eskalierte die Situation, allerdings in geringem Ausmaß. Lediglich ein Mitglied des schwarzen Blocks wurde festgenommen. Dennoch könnte die Protestkundgebung in Salzburg noch für einige Mitglieder ein Nachspiel haben.

Denn in Österreich gilt für Demonstrationen ein Vermummungsverbot, bei Verstoß sind bis zu 500 Euro fällig oder es können bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe verhängt werden. Um die Situation auf der Demo nicht zusätzlich zu eskalieren haben die Beamten zunächst abgewartet, doch nun laufen die Ermittlungen sagte Polizeisprecher Michael Rausch: „Wir haben zunächst geschaut, dass es nicht noch mehr eskaliert. Wir haben die Demonstrationsteilnehmer weiterziehen lassen. Jetzt müssen wir prüfen, ob Identitäten feststehen und aufgenommen worden sind. Entsprechend können hier auch Anzeigen erstattet werden“.

Daten werden ausgewertet

Zur Identitätsfeststellung wird nun Video- und Bildmaterial ausgewertet. Außerdem sind auch rund um die Demonstration von Polizeibeamten bereits die Daten einiger Personen aufgenommen worden.

Das Vermummungsverbot sieht im Gegensatz zum Gesichts-Verhüllungsgesetz, besser bekannt als Kopftuchverbot, auch durchaus harte Strafen bei einem Verstoß vor.

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