Imker bekämpfte Bauern: Bedingte Haft

Ein 81-jähriger Imker ist nach dreijährigem „Kleinkrieg“ mit Bauern in seiner Nachbarschaft bei einem Prozess in Salzburg am Donnerstag veurteilt worden. Er bekam wegen schwerer Sachbeschädigung sechs Monate bedingte Haft.

Der Imker war der Ansicht, dass die von einem Nachbarbauern ausgebrachte Gülle seine Bienenvölker vernichtet hätte. Als Retourkutsche schlitzte er Silo-Ballen auf, versah sie mit Schrauben und steckte Stahlstäbe in die Erde.

Premiere mit 81: „Alles Schlatz und Kuhdreck“

Der pensionierte Landwirt aus dem Flachgau stand zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht. Er war geständig, auch wenn er sich zu Prozessbeginn vor Richterin Gabriele Glatz nicht ganz einsichtig zeigte. Er habe einen Bauern erwischt, wie dieser mit einem 10.000-Liter-Fass dahergekommen sei und sein Bienenhaus mit Kuhdreck bespritzt habe, empörte sich der Angeklagte. „Alles war mit Schlatz-Gülle versaut, die Fluglöcher, die Fenster, das Dach. Er hat die Bienenstöcke kaputt gemacht, der Honig war verdorben.“

„Kühe schreien, wenn sie auf Schrauben beißen“

Der Beschuldigte revanchierte sich bei dem Flachgauer und auch bei drei weiteren Bauern seiner Umgebung dafür, dass rund 30 seiner Bienenvölker „kaputt gegangen“ sind. Er stach mehr als 90 Siloballen auf, „damit diese verfaulen“, legte Schrauben hinein und steckte Eisenstäbe ins Erdreich. „Die Kühe fangen zu schreien an, wenn sie die Schrauben erwischen. Deshalb sind sie aber noch nicht kaputt, es muss der Tierarzt kommen“, beschwichtigte der Pensionist. Die Eisenstäbe, die er in Wiesen steckte, sollten das Mähwerk und die Traktorreifen der Landwirte beschädigen. Letztlich gestand der Angeklagte ein: „Es war nicht richtig, was ich gemacht habe.“

Gesamtschaden rund 6.000 Euro

Kühe wurden durch den „Sabotageakt“ bisher offenbar nicht verletzt. Allerdings erklärte ein Nebenerwerbsbauer, er wisse noch nicht, ob Eisensplitter ins Futter gelangt sind. Ein Veterinärmediziner habe jedenfalls festgestellt, dass die Gülle nicht schuld an der Faulbrut der Bienenvölker sei, und man habe beim Aufbringen von Gülle Abstand zu den Bienenvölkern gehalten, wurde bei der Verhandlung von den betroffenen Landwirte betont.

Der Gesamtschaden betrug im Tatzeitraum 2015 bis 2018 laut Anklage rund 6.000 Euro, davon hat der Beschuldigte 4.450 Euro gutgemacht. Er versprach der Richterin, künftig auf Selbstjustiz zu verzichten. Sein Verteidiger brachte als Milderungsgrund eine „mittelschwere Demenz“ seines Mandanten zur Sprache. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Mangels Beweise wurde der Imker von dem Vorwurf freigesprochen, er habe die Frontscheibe eines Traktors eingeschlagen.