Auf Autobahn gewendet: Freispruch rechtskräftig

Jene Paketzustellerin, die vergangenen November auf der Tauernautobahn zur Geisterfahrerin geworden ist, ist jetzt rechtskräftig freigesprochen. Das Landesgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts St. Johann bestätigt.

Die Postmitarbeiterin, der eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen wurde, muss mit der Bestätigung der Urteils durch das Landesgericht keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr fürchten.

Die Paketzustellerin wendete vergangenen November im Stau auf der Tauernautobahn und fuhr durch die Rettungsgasse bis zur Abfahrt Pfarrwerfen. Ein LKW-Fahrer hatte das Manöver gefilmt. Gänzlich straffrei ist die Postlerin allerdings nicht davon gekommen, ihr ist für sechs Monate der Führerschein entzogen worden und sie musste eine Verwaltungsstrafe bezahlen.

Postler als Geisterfahrer

Privat

Ein LKW-Fahrer hat das Wendemanöver der Post-Angestellten gefilmt

Bereits im März freigesprochen

Die Frau war bereits Ende März vom Bezirksgericht St. Johann freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft meldete allerdings umgehend Berufung an. Sie argumentierte, eine Geisterfahrt stelle an sich schon besonders gefährliche Umstände dar, in einer Rettungsgasse hätte die Frau jederzeit etwa mit einem Einsatzfahrzeug kollidieren können.

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