Terrorprozess: Freispruch in Zweifel

Am Landesgericht ist Montag ein 28-jähriger Marokkaner vom Vorwurf der Beteiligung an der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) im Zweifel freigesprochen worden. Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

Der Angeklagte Abid T. war bereits im Oktober 2017 am Landesgericht Salzburg zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob jedoch den Schuldspruch im April zur Gänze auf. Es wurde eine Neuauflage des Verfahrens angeordnet mit der Begründung, dass im ersten Prozess entlastende Aussagen ignoriert worden seien. Das Gericht hatte es in erster Instanz noch als erwiesen angesehen, dass T. als „Späher“ des Islamischen Staats gemeinsam mit Komplizen zwei IS-Mitglieder logistisch und psychologisch unterstützt hat.

Angeklagter beteuerte Unschuld

Im ersten Strafprozess seien entlastende Aussagen ignoriert worden, so die Begründung des Höchstgerichtes. Der 28-Jährige hat laut Anklage in einem Salzburger Flüchtlingsquartier zwei als Flüchtlinge getarnte, mutmaßliche Komplizen der Massenmörder von Paris mit Informationen versorgt. Die Männer wurden dann in Salzburg festgenommen und an Frankreich ausgeliefert.

Der Marokkaner stritt im ersten Prozess ab, Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat zu sein. Abid T. beteuerte seine Unschuld. Das Urteil von Montag ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.