Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Wegen versuchten Mordes ist Dienstagnachmittag ein Afghane zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 19-Jährige soll im Sommer 2017 im Bahnhofsviertel einen Landsmann niedergestochen haben.

Die blutige Auseinandersetzung ereignete sich am 2. August 2017 in einem Hinterhof im Salzburger Bahnhofsviertel. Zwischen den beiden Männern war es zu einer „Aussprache“ gekommen, weil das spätere Opfer angeblich herumerzählt hatte, dass der damals noch 18-Jährige mit Drogen handle. Das Opfer erlitt beim Kampf zumindest eine Stich- und mehrere Schnittverletzungen am Hals und im Brustbereich. Laut Staatsanwalt war eine der Verletzungen lebensbedrohlich, auch ein Stich in den Hals könne das Leben jederzeit gefährden.

Notwehrvariante von Zeugen widerlegt

Der Angeklagte gab im Verfahren an, der 24-Jährige habe ihn angeschrien, geschlagen und zuerst mit einem Messer mehrmals auf ihn eingestochen. Erst da habe er seinem Gegner ebenfalls mehrere Stiche in den Rücken versetzt. „Wir waren beide schuld.“ Allerdings waren an der Kleidung des Beschuldigten keinerlei Schäden durch ein Messer zu sehen, am Messer des Opfers wurde auch kein DNA-Material des 19-Jährigen gefunden. Zudem schilderten Zeugen, dass die Aggression ausschließlich vom Angeklagten ausgegangen sei, und auch nur er zugestochen habe.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 19-Jährige, der bereits einschlägig vorbestraft ist, wurde im Geschworenenprozess schuldig gesprochen und zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Höchststrafe hätte 15 Jahre betragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - weil die Staatsanwaltschaft Berufung wegen zu geringer Strafe erhoben hat, und die Anwältin des Beschuldigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete.

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