Kleinkind starb nach Operation

Im Salzburger Landeskrankenhaus ist Ende April ein 17 Monate altes Kleinkind nach einer Operation gestorben. Das Kind hatte in der Aufwachphase nach der Narkose Erbrochenes eingeatmet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Ermittlungen der Justiz hat Marcus Neher dem ORF auf Anfrage bestätigt, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg. Das Kleinkind war elf Tage nach einer Operation gestorben. Nach Auskunft des ärztlichen Leiters des Krankenhauses hat es Probleme bei der Narkose gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat die Obduktion angeordnet und ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Vorerst ermittelt sie gegen unbekannt, weil noch nicht feststehe, wem ein Fehler anzulasten ist.

Tod elf Tage nach Eingriff

Die Eltern hatten das Kind ins Krankenhaus gebracht, wo entschieden worden sei, sofort eine notwendige Operation durchzuführen, so Köhler. Der Eingriff selbst sei kurz gewesen und habe die Probleme wohl nicht verursacht, zum Vorfall sei es beim Ausleiten der Operation gekommen. „Das Problem war die Narkose“, so der ärztliche Direktor des Spitals. Die Operation erfolgte am 16. April, elf Tage später starb das Kleinkind.

Kinderklinik im Landeskrankenhaus

ORF

Im Universitätsklinikum/LKH starb Ende April ein 17 Monate altes Kind

Köhler betonte, dass im Spital derzeit alles getan werde, um den Todesfall aufzuarbeiten. Dabei seien auch die Eltern des Kindes eingebunden. „Sollte es einen Fehler gegeben haben, wollen wir dafür sorgen, dass es künftig nie wieder zu so einem Vorfall kommt“, so Köhler. Der Anwalt der Eltern, Stefan Rieder, sagte gegenüber der Zeitung, dass beide seit dem tragischen Vorfall im Krankenstand seien. Er habe von den Landeskliniken Angehörigenschmerzensgeld und Verdienstentgang gefordert.

Verantwortliche Ärzte weiter im Dienst

Die Ärzte, die bei dem Eingriff verantwortlich waren, sind laut dem ärztlichen Direktor des Uniklinikums weiterhin im Dienst. Für eine Freistellung sei die Sache nicht eindeutig genug. „Für so etwas müsste eine grob fahrlässige Handlung vorliegen. Davon ist derzeit nicht auszugehen.“