Neue Regeln für Airbnb ohne Folgen

Die neuen, strengeren Regeln in Salzburg für das Vermieten von Privatwohnungen an Urlauber über Websites wie Airbnb wirken sich bisher nicht spürbar aus. Obwohl jede neue Airbnb-Wohnung gemeldet werden muss, machte das in der Stadt Salzburg bisher niemand.

Die seit 1. Jänner landesweit gültigen Regeln für das Vermieten von Privatwohnungen an Touristen wurden in der Stadt Salzburg bisher kein einziges Mal angewendet. Kein Eigentümer meldete beim Magistrat, dass er eine Wohnung jetzt neu als Urlauberdomizil vermieten will. Dabei ist das nach dem neuen Landesraumordnungsgesetz eigentlich Pflicht, sagte Alexander Würfl, Leiter des Baurechtsamts der Stadt Salzburg.

iPad mit Airbnb Webseite

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Die Vermietung per Airbnb und Co. boomt

„Man kann insofern entweder ableiten, dass sich die Leute an das Gesetz halten und keine neuen Wohnungen vermieten, oder man kann vermuten, aber das ist eine Unterstellung, man macht so weiter wie bisher, und das neue Gesetz wird ignoriert“, so Würfl.

Kontrolle nur bedingt möglich

Das Angebot von Privatapartments auf Internetplattformen wie Airbnb oder Wimdu wachse österreichweit laufend, sagte der Baurechtsamtleiter. Wenn man zum Beispiel aktuell für die Stadt Salzburg eine Unterkunft sucht, bekommt man alleine auf Airbnb über 300 Ergebnisse. Wie viele Airbnb-Wohnungen es in der Stadt aber wirklich gibt, darüber hat der Magistrat keine genauen Zahlen. Denn die Kontrolle, wer wo eine Privatwohnung an Urlauber vermietet, sei sehr schwierig.

„Wir tun uns schwer, weil wir dem Ganzen von uns aus nicht systematisch nachgehen“, so Würfl. „Das würde unseren Rahmen sprengen. Aber wir haben natürlich überall da nachzugehen, wo es vor allem soziale Probleme gibt. So gibt es zum Beispiel genug Miteigentümer, die sich in einem Mehrparteienhaus aufregen, wenn Urlauber mitten in der Nacht zum Flughafen müssen und Lärm machen. Dort müssen wir natürlich Verfahren einleiten.“

Hohe rechtliche Hürden für Strafen

Auch Strafen für Airbnb-Wohnung zu verhängen, sei schwierig, sagte Planungsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste): „Wir müssen ja tatsächlich jemanden antreffen, der die Wohnung gerade gemietet hat. Wenn wir niemanden antreffen, können wir auch kein Strafverfahren durchführen. Und derjenige, den wir antreffen sollten, muss auch bereit sein, uns Auskunft zu geben. Wenn er das nicht tut, können wir wiederum nichts machen.“

Eine effiziente Kontrolle sei nur dann möglich, wenn sich die Rechtslage gravierend ändere, sagte Padutsch. Im Büro der Landesraumordnungsreferentin LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) will man sich die Zahlen der Stadt sehr genau anschauen. Sollte es tatsächlich Schwierigkeiten geben, könne bei der Verordnung noch nachgebessert werden. Dazu müssten aber die rechtlichen Möglichkeiten überprüft werden.

Amt will besser informieren, was erlaubt ist

Würfl vom Baurechtsamt der Stadt will statt komplizierter Strafverfahren eher Unrechtsbewusstsein bei den Wohnungseigentümern schaffen - und demnächst mit einem Folder darüber informieren, was bei der Privatwohnungsvermietung erlaubt ist und was nicht.

Peter-Paul Hahnl, salzburg.ORF.at

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