Stadt könnte Prozesskosten von Schaden fordern

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung in der Swap-Affäre könnte die Stadt Salzburg doch die vorgestreckten Prozesskosten von Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) zurückverlangen. Das sagt ein neues Gutachten. Es geht um mehr als 1,2 Mio. Euro.

Die 1,2 Mio. Euro für Prozess- und Gutachterkosten streckte die Stadt Salzburg für Schaden und zwei Magistrats-Spitzenbeamte vor - in einem Prozess, der im vergangenen Sommer mit noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen endete.

Heinz Schaden beim Swap Prozess im Salzburger Landesgericht

Herbert Rohrer/wildbild.at

Die Stadt könnte von Schaden doch Geld verlangen, so das neue Gutachten

Sollten die Urteile rechtskräftig werden, dann will sich die Stadt das ausgelegte Geld über einen Regress zurückholen - das beschloss der Gemeinderat bereits im Vorjahr. Und rechtlich sei das durchaus möglich, betont der Salzburger Universitätsprofessor Andreas Kletecka in dem neuen, nun vorliegenden Gutachten. Es sei völlig in Ordnung gewesen, die Anwaltskosten vorzustrecken, so Kletecka. Das laufe auch bei einer Rechtsschutzversicherung so. Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Untreue könne die Stadt das Geld aber zurückverlangen.

Anderes Gutachten ergab das Gegenteil

Die juristische Stellungnahme war von Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ) in Auftrag gegeben worden. Kletecka sollte ein vom Salzburger Arbeitsrechtler Klaus Firlei im Auftrag der Gewerkschaft verfasstes Gutachten auf Plausibilität überprüfen. Firlei war in seiner Expertise ja zum Schluss gekommen, dass die Stadt die 1,2 Mio. Euro auch im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung nicht zurückverlangen könne.

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