Schutzgebiet Nockstein: Neues SPÖ-Gutachten

Die Salzburger SPÖ hat am Montag ein neues Gutachten vorgelegt, das zeigen soll, dass auf dem 1.042 Meter hohen Nockstein bei Koppl (Flachgau) ein geschützter Landschaftsteil ausgewiesen werden kann. So will sie die 380-KV-Leitung verhindern.

Bereits Ende Jänner hatten die Sozialdemokraten im Landtag den Antrag auf ein Schutzgebiet auf dem beliebten Wander- und Asuflugsberg nahe der Stadt Salzburg gestellt. Doch das lehnte die Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen ab: Es sei verfassungswidrig, während des laufenden Verfahrens den Nockstein als geschützten Landschaftsteil auszuweisen, argumentierten sie. Ein „Schmierentheater“ sei das, sagte damals Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Man würde sich des Amtsmissbrauchs schuldig machen, sagte Naturschutzreferentin LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne). Gestützt waren ihre Argumente auf die Expertise von Landesjuristen.

Der verschneite Nockstein bei Koppl Guggenthal mit dem Gaisberg samt ORF Sender im Hintergrund

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Die 380-KV-Stromleitung soll unmittelbar neben dem Nockstein verlaufen - ein Naturschutzgebiet soll das verhindern

Starkstromwegerecht nicht über Landes-Naturschutz

Doch Nicolas Raschauer - Verfassungsrechtler und Professor an der Universität Liechtenstein - ist da anderer Meinung: Er verfasste für die SPÖ ein Rechtsgutachten, das am Montag vorgestellt wurde. Demnach sei gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, den Nockstein als geschütztes Gebiet auszuweisen, weil die Starkstromtrasse eben noch nicht genehmigt sei. Ein Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz hindere die Naturschutzbehörde nicht daran, das Gebiet unter Schutz zu stellen, so Raschauer.

Das Starkstromwegerecht, auf den sich das Infrastrukturprojekt bezieht, stehe nicht über dem Naturschutzrecht des Landes Salzburg, sagt der Jurist: „So lange der Bund seine Planung noch nicht abgeschlossen hat - also keine Trasse rechtskräftig ausgewiesen ist -, kann und darf die Landesvollziehung nachdenken, ob hier nicht die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes zulässig ist.“

Grüne: „Leitung muss prinzipiell auch möglich sein“

Für SPÖ-Chef Walter Steidl scheint es deshalb „eigentlich geboten, dass die Salzburger Landesregierung das (ein Schutzgebiet - Anm.) veranlasst.“ Doch Naturschutzreferentin Rössler sah das auch am Montag anders: „Eine Unterschutzstellung mit einer Verordnung ‚geschützter Landschaftsteil‘ muss auch einen Passus enthalten, wo drinnensteht: Es kann jemand um eine Ausnahme ansuchen. Das heißt, eine Freileitung muss prinzipiell auch möglich sein.“

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Neues Gutachten zu Naturschutz am Nockstein

Wenn das Land Salzburg wollte, dann könnte es den Nockstein unter Naturschutz stellen. Das besagt ein Gutachten im Auftrag der SPÖ.

Mit ihrer neuen Rechtsmeinung als Argument will die SPÖ dennoch neuerlich einen Vorstoß für ein Schutzgebiet am Nockstein starten - bei der nächsten Plenarsitzung im Salzburger Landtag am 21. März.

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