Swap-Prozess: Anklage fordert höhere Strafen

Nach dem ersten Salzburger SWAP-Prozess vergangenen Sommer verlangt die Staatsanwaltschaft nun höhere Strafen – vor allem gegen die Ex-SPÖ-Politiker Heinz Schaden und Othmar Raus. Das Verfahren geht nun offiziell in die nächste Runde.

Die Urteile sind im Dezember schriftlich ausgefertigt worden. Drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, war am 28. Juli der Spruch der Richterin gegen Heinz Schaden. Jeweils zwei Jahre Haft, davon je eineinhalb unbedingt, lautet das Urteil gegen Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus und den früheren Finanzhofrat Eduard Paulus. Genau diese drei Strafen seien zu niedrig bemessen, findet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und hat deshalb Einspruch eingelegt.

Heinz Schaden Othmar Raus vor Gericht

ORF / Christine Hackenbuchner

Nun bald Oberster Gerichtshof am Zug

Die Verteidiger von Schaden, Raus und Paulus haben nun vier Wochen Zeit für „Gegenäußerungen“, wie es in der Fachsprache heißt. Dann geht der Fall an den Obersten Gerichtshof. Die Angeklagten hatten schon unmittelbar nach den ersten Urteilen Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen eingebracht.

Insgesamt sieben verurteilt

In dem Verfahren im vergangenen Juli wurden insgesamt sieben Angeklagte verurteilt - unter anderem wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue. Die Verurteilten waren allesamt an den umstrittenen Zinstauschgeschäften zwischen Stadt und Land Salzburg beteiligt, die für den Steuerzahler einen Schaden von mehreren Millionen Euro verursacht haben sollen.

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