Urteil: Körperverletzung statt versuchter Mord

Am Landesgericht wurde ein Rumäne entgegen der Anklage auf versuchten Mordes letztendlich wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Der Mann soll seine Ex-Freundin mit einem Messer attackiert und ihr ins Gesicht gestochen haben.

Es waren Attacken nach langem Zusammenleben: 27 Jahre sind der angeklagte Rumäne und die Frau ein Paar und haben drei gemeinsame Kinder. Nachdem die Beziehung auseinander gegangen war, lernte die Frau einen neuen Partner kennen - das könnte auch der Auslöser gewesen sein. Zuerst drohte der 61-Jährige der Ex-Freundin und ihrem neuen Mann laut Anklage, dass er sie mit Benzin übergießen und anzünden werde - das blieb noch eine Drohung.

Urteil: Geschworene widersprechen Staatsanwalt

Entgegen der Anklage auf versuchten Mordes folgten die Geschworenen den Argumenten des Staatsanwaltes nicht und entschieden am Mittwoch auf zwei Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung, sechs Monate davon unbedingt. Das Gericht ordnete dem Angeklagten ein Kontaktverbot zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin an. Das Opfer erhielt 8.000 Euro Schmerzensgeld. Der Staatsanwalt legte Berufung ein. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt geht von Mord aus

Als der Rumäne die gemeinsame Tochter besuchen wollte und dort wieder auf die Ex-Freundin trifft wurde er laut Staatsanwaltschaft fast zum Mörder: Erst boxte er ihr gegen den Kopf, sie stürzte, er kniete sich auf sie, zückte ein Messer und machte Stichbewegungen in ihr Gesicht. Ein Stich traf die Frau tatsächlich an der Stirn. Sie konnte sich losreißen und zu Nachbarn flüchten. Das war versuchter Mord, so sieht es die Staatsanwaltschaft.

Angeklagter: Frau habe sich selbst verletzt

Der Angeklagte sagte bislang, dass die Frau ihn aus Rache angeschwärzt habe und sie sich selbst verletzt hätte, indem sie ihren Kopf gegen die Wand geschlagen habe.