Geisterfahrt in Rettungsgasse: Prozess droht

Jener Postmitarbeiterin, die Ende November auf der Tauernautobahn (A10) wendete und als Geisterfahrerin in der Rettungsgasse unterwegs war, droht jetzt ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Ein Lungauer Lastwagenfahrer hatte die Lenkerin bei ihrer Geisterfahrt mit dem Handy gefilmt und damit einen wichtigen Beweis geliefert. Der Lkw-Lenker hatte Anzeige erstattet und für Polizei und Staatsanwaltschaft gleich den wichtigsten Beweis geliefert: Denn darauf ist deutlich zu sehen, wie die Post-Zustellerin vor dem Lkw in der Rettungsgasse wendet und gegen die Fahrtrichtung wegfährt.

Postler als Geisterfahrer

Privat

Das Wendemanöver auf der A10 sorgte für Aufregung

Verdacht: Vorsätzliche Gemeingefährdung

Auch Hupen, Rufen und Nachlaufen hielten die Zustellerin damals nicht auf. Dabei war sie über das Kennzeichen den Post-Fahrzeugs leicht ausgeforscht. Die Staatsanwaltschaft leitete jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gemeingefährdung ein. Kommt es zu einer Anklage, beträgt die Höchststrafe für dieses Delikt bis zu zehn Jahren Haft. Die mutmaßliche Geisterfahrerin wurde nach dem Bekanntwerden des Videos bei der Post in eine andere Abteilung versetzt.

Wendemanöver auf Autobahn

Ein Wendemanöver im Stau auf der Tauernautobahn könnte eine Post-Zustellerin jetzt vor Gericht bringen.

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