Gatterjagd-Prozess: Freispruch für Balluch

Im Konflikt um die Gatterjagd sind der Wiener Tierschützer Martin Ballluch und vier seiner Mitstreiter am Dienstag beim Landesgericht freigesprochen worden. Unter anderem hatte man ihnen Sachbeschädigung vorgeworfen.

In der Stadt Salzburg sind steckbriefähnliche Plakate aufgeklebt worden, die Landesjägermeister Mayr-Melnhof und seine Gatterjagd anprangern. Die Plakate haben stark geklebt und konnten ohne Beschädigung des Untergrunds nicht entfernt werden. Zwei weitere Wiener Tierschützerinnen haben die Plakataktion am Dienstag zugegeben und müssen je 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

„Wanted“, also „gesucht“ steht auf den Plakaten, die Mitte 2016 in der Stadt Salzburg klebten - mit dem Portrait max Mayr-Melnhofs und Hinweis auf die wörtlich „perverse Tierquälerei“. Die Plakate waren teilweise nur schwer zu entfernen.

„Anklage wegen eines Pickerls - das ist lächerlich“

Vor Gericht sah sich Tierschützer Martin Balluch am Dienstag zu Unrecht beschuldigt - er sei nicht Drahtzieher im Hintergrund, nicht Auftraggeber der Plakate oder Auftraggeber, sie aufzukleben. Das Gerichtsverfahren findet er völlig überzogen: „Es ist lächerlich, wegen eines Pickerls eine Anklage zu machen und Leute aus halb Österreich hierher zu schicken, um vor Gericht zu sitzen. Ich finde das total absurd.“

Gatterjagd-Prozess

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Der Konflikt um die Gatterjagd schwelt bereits seit Jahren

Seit Jahren protestiert Balluch mit seinem Verein gegen Tierfabriken VGT gegen die Gatterjagd von Max Mayr-Melnhof in Anthering (Flachgau). Ebenfalls bereits seit Jahren decken sie sich deswegen gegenseitig mit Privatprozessen - zum Beispiel wegen übler Nachrede - ein, die Salzburger Gerichte beschäftigen.

„Gatterjagd-Verbot muss endlich kommen“

Unter anderem soll Balluch 38.000 Euro zahlen, weil er beleidigende Kommentare über Mayr-Melnhof nicht von einer VGT-Fanseite im Internet habe löschen lassen. Die Plakate hingegen seien ehrenverletzend, jedoch gerade noch freie Meinungsäußerung, befand das Gericht und urteilte mit einem Freispruch. Diese Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Tierschützer Martin Balluch

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Tierschützer Martin Balluch wurde freigesprochen

Er hoffe jetzt auf ein baldiges Ende der Gatterjagd, betonte Balluch. „Mich interessiert Herr Mayr-Melnhof persönlich überhaupt nicht. Mich interessiert nur die Tierquälerei und es ist meine Aufgabe, Tierquälerei an die Öffentlichkeit zu bringen, die in einem Jagdgatter geschieht. Ich möchte, dass die Politik entscheidet. Sie hat uns das schon längst versprochen und das Verbot ist überfällig. Die große Mehrheit der Menschen will es, also muss es jetzt kommen.“

Bei der Antheringer Gatterjagd vor einer Woche behauptete Balluch, Mayr-Melnhof persönlich und Jagdhelfer hätten zwei Tierschützer verletzt. Mayr-Melnhof sagt hingegen, die zwei Vermummten hätten das Sperrgebiet unbefugt betreten. Sie seien zu Recht angehalten und einer von ihnen der Polizei übergeben worden. Die Verletzungen seien ihnen erst nach Stunden eingefallen. Gegenseitige Anzeigen dazu könnten bald folgen.

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