Urteil gegen mutmaßliche Scheinehe

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Tunesiers zurückgewiesen. Seine geplante Ehe hatte das Standesamt abgelehnt. Immer mehr Asylwerber würden nun mit Scheinehen der Abschiebung entgehen wollen, sagt Salzburgs Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP).

Diese Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichtes wurde von Fachleuten und Betroffenen in ganz Österreich mit Spannung erwartet. Es ist ein Fall, wie er laut Experten immer wieder vorkommt. Grundsätzlich gilt: Eine Eheschließung ist ein Menschenrecht. Der Tunesier in Salzburg berief sich genau auf diesen Passus bei seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des städtischen Standesamtes und tauchte unter. Er ist für die Behörden seither nicht mehr auffindbar.

Auch das Landesverwaltungsgericht lehnte nun als höhere Instanz die geplante Ehe des Mannes mit einer Serbin ab. Es kam zu der Auffassung ...

„… dass der Antragsteller keine Ehe im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention schließen will, sondern vielmehr beabsichtigt, sich durch eine Eheschließung fremdenrechtlichen Maßnahmen zu entziehen.“

Zur Festnahme ausgeschrieben

Die Aufenthaltsberechtigung des Tunesiers ist behördlich eingezogen worden. Wegen illegalen Aufenthaltes in Österreich wurde er außerdem zur Festnahme ausgeschrieben. Für den Richter ist klar, dass beim Antragsteller weder ein Ehewille noch eine Ehefähigkeit vorliegen. Dieses Urteil könnte nun laut Juristen österreichweit eine Beispielwirkung haben.

Der für das Salzburger Standesamt zuständige Bürgermeister-Stellvertreter Harald Preuner (ÖVP) sagt, solche Versuche mit Scheinehen seien in letzter Zeit immer häufiger zu beobachten.

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