Scheinehen: Immer mehr Verdachtsfälle

Die Verdachtsfälle auf Scheinehen in Salzburg nehmen zu. Immer öfter haben Standesbeamte Bedenken. Hintergrund ist oft der Versuch, sich illegal einen Aufenthalt in Österreich zu sichern oder eine drohende Abschiebung zu verhindern.

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schreibt vor, Eheschließung ist ein Menschenrecht. Einem tunesischem Asylwerber wurde zuletzt seine Eheschließung im Standesamt im Schloss Mirabell aber verweigert. Der Mann erhob daraufhin Einspruch, der Fall ist seitdem am Landesverwaltungsgericht anhängig.

Die Entscheidung wird österreichweit mit Spannung erwartet. Die Standesbeamten wurden skeptisch, als sich der Betroffene erkundigt hatte, wie schwierig es sei, eine Österreicherin zu heiraten. Der Mann wollte sich auch erkundigen, inwiefern sich der Aufwand für eine Eheschließung in Österreich und Deutschland vergleichen.

Tunesier nach Ehe-Verweigerung abgetaucht

Drei Wochen nach seiner Anfrage am Standesamt stand der Tunesier bei der gleichen Sachbearbeiterin mit seiner vermeintlich Zukünftigen. Die Ehe aber wurde den beiden verweigert, trotz Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Tunesier tauchte anschließend unter, von ihm fehlt weiter jede Spur. Der Mann ist zur Verhaftung und Abschiebung ausgeschrieben.

Scheinehen im Schloss Mirabell nehmen zu

Die Causa des Tunesiers war ein Extremfall am Standesamt der Stadt Salzburg. Aber laut zuständigem Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) mittlerweile kein Einzelfall mehr. „Wir haben den ein oder anderen Fall bereits weiterleiten müssen, weil hier wirklich offensichtlich eine Scheineheschließung vorgelegen wäre“, sagte Preuner.

Die Standesbeamten würden Verdachtsmomente mit einem menschlichem Gespür in Vorgesprächen herausfinden. Eine Eheschließung ist allerdings kein Garant für einen Aufenthalt in Österreich. Die Behörde muss nur bei der Entscheidung über eine Abschiebung zusätzliche Interessen berücksichtigen.