Umweltanwalt will Heuschrecken schützen

Heuschrecken sollen in Zukunft geschützt werden. Das ist für Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener eine Forderung und gleichzeitig Kritikpunkt an der Novelle zur Tier- und Pflanzenschutzverordnung des Landes.

Der Entwurf enthalte zwar zahlreiche Verbesserungen, es gebe aber auch Defizite, sagt Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener. Geht es nach dem vorliegenden Entwurf, dann sollen zum Beispiel Tierarten künftig in biotopkartierten Lebensräumen geschützt sein. Das kritisiert aber der Umweltanwalt - als Beispiel nennt Wiener Wildbienen. Sie müssten nicht nur in Biotopen, sondern generell geschützt werden. Denn um den Bienenbestand sehe es ohnehin nicht gut aus. Dabei seien sie für die Pflanzenbestäubung wichtig.

Heuschrecke

Jacopo Werther

Auch Heuschrecken sind für den Landesumweltanwalt schützenswert

Weiters stößt sich der Landesumweltanwalt zum Beispiel daran, dass Heuschrecken nicht in das Tierartenschutz hineingenommen werden sollen. Auch dieses Tier, das viele wohl in erster Linie mit Heuschreckenplagen in der Menschheitsgeschichte verbinden, habe seinen Wert, betont Wiener.

„Wichtiger Indikator für Qualität eines Lebensraums“

„Heuschrecken können gut anzeigen, ob ein Lebensraum intakt ist oder ob er bereits verarmt ist. Heuschrecken sind dafür deswegen gut geeignet, weil sie entsprechend groß sind und leicht gefangen werden können. Diese Tiere werden häufig in Naturschutzverfahren und bei Umweltverträglichkeitsprüfungen als Indikator für den Zustand der Natur verwendet.“

Er sei jedenfalls zuversichtlich, dass die genannten und weitere Kritikpunkte bei der Novelle Berücksichtigung finden, sagt Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener.

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