Schnell-Partei droht Land Kärnten mit Klage

Die Freie Partei Salzburg (FPS) unter Karl Schnell überlegt, das Land Kärnten zu klagen. Hintergrund ist eine Namensverwirrung. Die Kärntner Landeswahlbehörde weist die Vorwürfe zurück.

Für die Nationalratswahl ist der Name der Schnell-Partei auf den Wahllisten in allen Bundesländern gleich - nur in Kärnten lautet er anders. Das könnte zu Stimmverlusten führen, fürchtet Schnell. Schuld sei laut Schnell ein Beamter in Kärnten - dieser habe die FPS gezwungen, den Vorschlag zu ändern.

Es klingt wie eine Haarspalterei, kann aber ernste Folgen haben. Auf acht von neun Landeswahlvorschlägen heißt Karl Schnells Partei „Freie Liste Österreich & FPS Liste Dr. Karl Schnell“. Nur in Kärnten nicht - dort ist die Abkürzung FPS auch ausgeschrieben, also Freie Partei Salzburg.

Parteien müssen überall gleich benannt sein

Das sind zwei unterschiedliche Namen. Das Gesetz schreibt aber vor, dass die Parteien überall ganz exakt gleich benannt sein müssen. Sonst dürfen die Stimmen nicht zusammengezählt werden. In diesem Fall würden also die Stimmen aus Kärnten wegfallen.

Karl Schnell

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Erwägt, das Land Kärnten zu klagen: FPS-Parteichef Karl Schnell

Parteichef Schnell zeigt sich darüber verärgert. Er sieht einen Kärntner Beamten verantwortlich. „Dieser Beamte hat sich darüber mokiert, dass er das so nicht zur Kenntnis nehmen wolle. Er hat dazu aufgefordert, den Namen zu ändern. Das lassen wir jetzt rechtlich prüfen, ob das Amtsanmaßung oder Amtsmissbrauch ist. Und wenn das so sein sollte, dann werden wir auch alle rechtlichen Schritte unternehmen - bis hin zu einer Wahlanfechtung“, kündigt Schnell an.

Kärntner Wahlbehörde: „Niemanden gezwungen“

Vom Land Kärnten hieß es, es sei korrekt gehandelt worden. Gerhard Jesernig von der Landeswahlbehörde sagte, er habe „niemanden gezwungen“, den Namen zu ändern. Es handle sich um eine Beratung. Es sei gesetzlich genau geregelt, dass Abkürzungen in Parteinamen auch auszuschreiben seien, sagte Jesernig: „In Kärnten ist sicher kein Fehler passiert.“

Änderungen sind noch möglich. Die Bundeswahlbehörde kann Entscheidungen der Länder korrigieren, sie tagt am 31. August.

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