Swap-Prozess: Wer zahlt hohe Anwaltskosten?

Müssen Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und zwei Spitzenbeamte ihre Anwaltskosten in den Säckel der Stadt zurückzahlen, wenn das Höchstgericht die Ersturteile im Swap-Prozess bestätigt? Wenn ja, dann könnte manches noch viel dicker kommen - auch finanziell.

Derzeit legt die Stadt Salzburg aus Steuermitteln das Geld für die Bezahlung der Anwälte aus. Im September wird man wissen, wie viel an Verfahrens- und Anwaltskosten die Stadt bisher für die Angeklagten bzw. Verurteilten an Vorleistung erbracht hat - im Vertrauen auf die Unschuld ihrer politischen und amtlichen Mandatsträger.

Sehr hohe Summen schon jetzt

Schon jetzt, lange vor rechtskräftigen Urteilen, geht es um eine Summe zwischen 600.000 und einer Million Euro. Es könnte noch viel mehr Geld aus der Forderung des Landes Salzburg dazukommen. Wenn dieses seinen Schaden aus der Übertragung der Zinstauschgeschäfte gerichtlich geltend macht. Dabei könnte es - nach aktueller Debatte - um nicht weniger als 4,8 Mio Euro gehen. Dieser Zivilprozess ruht derzeit, bis der Strafprozess mit rechtskräftigen Urteilen beendet ist.

Sollte das Land Salzburg diesen Zivilprozess im Anschluss an das Strafverfahren gewinnen, dann drohen Heinz Schaden, Martin Floss und Axel Maurer weitere Regressforderungen.

Hält sich auch das Land schadlos?

Juristen in der Stadt- und Landesverwaltung gehen davon aus, dass die Stadt dann die Summe, die sie letztendlich an das Land überweisen muss, regressieren muss. Das heißt im Klartext: Schaden, Floss und Maurer würden letztlich persönlich dafür zur Kasse gebeten, wenn das Höchstgericht ihre Schuldsprüche im Strafverfahren bestätigen würde.

Diese Sicht ist allerdings in der Stadtpolitik umstritten. Dort bemüht man sich derzeit ziemlich einhellig, mit dem Land zu einer „gütlichen Einigung“ in diesem ruhenden Verfahren zu kommen.

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