Sozialbetrugs-Prozess: Asylwerber freigesprochen

Ein Asylwerber ist am Montag am Salzburger Landesgericht in einem Sozialbetrugs-Prozess freigesprochen worden. Der Vorwurf, dass er sich wissentlich jünger gemacht habe, um bessere Betreuung zu haben, war nicht nachweisbar.

Der Fall des jungen Afghanen hatte einigen Staub aufgewirbelt: Die Staatsanwaltschaft warf dem Asylwerber vor, sich jünger gemacht zu haben, um so als minderjähriger Flüchtlinge eine bessere und damit auch teurere Betreuung zu haben. Er soll so zu Unrecht Leistungen im Wert von 40.000 Euro bekommen haben, so die Anklage.

In dem Prozess drehte sich damit alles um die Frage: Ist der Asylwerber im Jahr 1996 oder 1998 geboren? Er wisse es selbst nicht, sagte er vor Gericht. Seine Eltern hätten ihm gesagt, dass er 1998 zur Welt gekommen sei. Der Afghane war vor zweieinhalb Jahren alleine nach Österreich eingereist. Die Polizei nahm seine Personalien als erste auf - und danach wurde er als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling eingestuft und bekam die entsprechende Unterstützung: Das sind etwa mehr Sprachkurse und mehr Individualbetreuung als erwachsene Asylwerber.

Freispruch im Zweifel

Der angeklagte Paragraph nach dem Fremdenpolizeigesetz besagt aber, dass nur falsche Angaben vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) strafbar sind. Und das sei nicht geschehen, erklärt Michael Hofer, Verteidiger des Afghanen. Eine Falschangabe hätte es - wenn überhaupt - nur vor der Polizei gegeben. Damit wurde der Angeklagte im Zweifel freigesprochen: „Es bedarf hier eines genauen Ablaufes, um wirklich strafbar zu sein“, sagte Hofer.

Eine Handknochenmessung datierte das Geburtsjahr des Burschen auf 1996 - also um zwei Jahre älter, als er selbst angab. Doch diese Messungen seien umstritten, sagte Verteidiger Hofer: „Ich habe jetzt bereits den vierten Fall in dieser Richtung. Es wird jetzt sehr viel behauptet. Es werden anscheinend reihenweise derartige Gutachten eingeholt, um das genaue Alter festzustellen. Denn durch das Anschauen der Person nicht genau sagen kann: Sind sie älter oder sind sie tatsächlich noch minderjährig?“

Asylantrag in erster Instanz abgewiesen

Unabhängig von den Vorwürfen des Sozialbetrugs wurde der Asylantrag des Afghanen vom BFA in erster Instanz abgelehnt. Er ist aber in Berufung.

Verurteilung in ähnlichem Fall im Jänner

In einem ähnlichen Verfahren im Jänner wurden hingegen drei Afghanen verurteilt, die sich jünger gemacht hatten. Sie waren die ersten, die in Salzburg nach dem neuen Fremdenrecht angeklagt worden waren - mehr dazu in Sozialleistungen zu Unrecht bezogen: verurteilt (salzburg.ORF.at; 8.1.2017)