Mönchsberggaragen-Streit beim Höchstgericht

Der Streit um die Genehmigung für die Vergrößerung der Mönchsberggarage in der Stadt Salzburg wird zum Fall für das Höchstgericht. Das Land Salzburg legte gegen seine Niederlage beim Landesverwaltungsgericht Revision ein.

Der Streit um die Vergrößerung der Garage im Mönchsberg um 654 Parkplätze auf insgesamt rund 1.950 Stellplätze wird ja schon sein Jahren zwischen Stadt und Land Salzburg ausgetragen: Das Land Salzburg wies die im Mai 2016 vom Gemeinderat beschlossene Flächenwidmung für die erweiterte Garage im Dezember 2016 zurück. Daraufhin ging die Stadt beim Landesverwaltungsgericht in Berufung - und setzte sich dort durch. Die Umwidmung ist seitdem rechtskräftig.

Mönchsberggarage

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Der Verwaltungsgerichtshof muss jetzt über die Erweiterung der Garage im Mönchsberg entscheiden

Für das Land geht es ums Prinzip

Jetzt legte das Land beim Verwaltungsgerichtshof - wie erwartet - ordentliche Revision ein. Denn das Salzburger Raumordnungsgesetz wurde bisher nicht ausjudiziert. Nach Auffassung des Landes widerspricht die geplante Widmung der Garage dem von der Stadt Salzburg selbst beschlossenen Räumlichen Entwicklungskonzept (REK). Denn die Stadt hatte im REK festgelegt, dass beim Ausbau von Parkmöglichkeiten eine adäquate Zahl an Oberflächen-Stellplätzen aufgelassen werden muss. Die im konkreten Fall vorgeschriebenen 55 Kfz-Stellplätze würden dem nicht entsprechen. Auch die Absicht, bei Eröffnung der Garage Konzepte für Ausgleichsmaßnahmen vorzulegen, wurde als nicht ausreichend und zu wenig verbindlich betrachtet.

Landes-Raumordnungsreferentin Astrid Rössler (Grüne) geht es bei der Revision vor dem Höchstgericht einerseits um die Flächenwidmung der Stadt. Andererseits sei aber auch eine Grundsatzfrage zu entscheiden, so Rössler gegenüber der APA: Wie weit darf sich die Aufsichtsbehörde bei der Prüfung einmischen, ob eine Widmung mit dem REK übereinstimmt?: „Darf die Bevölkerung darauf vertrauen, dass sich die Gemeinde an die von ihr beschlossenen Vorgaben hält, oder kann die Gemeinde dann bei Belieben davon abweichen, und die Aufsichtsbehörde dürfte sich das dann nicht anschauen?“

Rössler: Mehrere Argumente blieben unbeachtet

Für Rössler droht bei Vergrößerung der Mönchsberggarage ohne verbindliche Ausgleichsmaßnahmen und die Reduktion der oberirdischen Parkplätze in der Innenstadt eine weitere Verkehrszunahme und eine Verschlechterung der Luft- und Lebensqualität: „Seit April muss es wegen der starken Grenzwert-Überschreitungen ein neues Berechnungsmodell geben, das die realen Fahrzeugemissionen berücksichtigt“, sagt Rössler. „Das hätte dem Landesverwaltungsgericht auffallen müssen.“

Das Land habe auch mehrfach auf die gravierenden Abweichungen und Widersprüchlichkeiten der vorgelegten Verkehrsgutachten hingewiesen, so Rössler. Das Landesverwaltungsgericht habe sich jedoch mit diesen Argumenten nicht auseinandergesetzt, sondern ungeprüft die Ausführungen des Amtsberichtes übernommen.

Keine aufschiebende Wirkung

Für die Parkgaragengesellschaft ergeben sich mit der Revision vorerst keine Verzögerungen, da die Flächenwidmung bereits rechtskräftig ist und mit der Revision keine aufschiebende Wirkung beantragt wurde.

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