Glasflasche in Hals gestochen: Mehrjährige Haft

Weil sie am Salzburger Hauptbahnhof einen Mann mit Glasflaschen attackiert und in den Hals gestochen haben sollen, wurden am Mittwoch zwei junge Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide waren auch am Mord im Lehener Park beteiligt.

Die beiden Afghanen - 19 und 20 Jahre alt - gingen am 15. Dezember des Vorjahres in der Bahnhofs-Tiefgarage auf den 36-jährigen Marokkaner los. Der 19-jährige Ali R. soll eine Glasflasche auf dem Kopf des Opfers zerschlagen haben, der 20-jährige Masud S. soll mit einer abgebrochenen Flasche in den Hals des 36-Jährigen gestochen haben.

Die beiden Angeklagten bei dem Prozess rund um die Attacke mit einer Glasflasche

ORF

Die beiden Angeklagten wurden am Mittwoch zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Der 20-Jährige wurde noch am 15. Dezember festgenommen, der 19-Jährige gut drei Wochen später. Zu diesem Zeitpunkt waren beide Flüchtlinge gerade erst verurteilt worden: Beide waren am Mord im Lehener Park in der Stadt Salzburg samt Massenschlägerei im Herbst 2015 beteiligt gewesen. Die beiden waren noch auf freiem Fuß, weil diese Urteile noch nicht rechtskräftig waren - mehr dazu in Mord im Lehener Park: Sieben Jahre Haft (salzburg.ORF.at; 1.12.2016).

Sechs und drei Jahre unbedingte Haft

In dem aktuellen Prozess war der 20-Jährige, der die Flaschensplitter in den Hals gestoßen haben soll, wegen Mordversuchs angeklagt; der 19-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Doch der Hauptangeklagte bestritt den Mordversuch: Er sei betrunken und eingeraucht gewesen und habe sich nur gewehrt, mehrere Marokkaner hätten ihn attackiert. So habe er mit der Scherbe in Notwehr zugestochen, rechtfertigte sich der 20-Jährige bei seiner Aussage im April.

Die Geschworenen sahen ebenfalls keinen Mordversuch - allerdings sprachen sie den 20-Jährigen gegen 21.00 Uhr wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Dafür muss er sechs Jahre unbedingt in Haft. Dazu kommen noch 14 Monate anderer Bewährungsstrafen, die der 20-Jährige jetzt absitzen muss. Und beim Prozess rund um den Mord im Lehener Park war er zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 20-Jährige muss dem Opfer zudem 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der 19-jährige Zweitangeklagte wurde zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt - wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung gaben keine Erklärung ab.

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