Sexuelle Nötigung: Ex-Rektor wieder verurteilt

Der Ex-Rektor der Uni Mozarteum in Salzburg und Ex-Präsident der Münchner Musikhochschule, Siegfried Mauser, ist Mittwoch bei einem Prozess auch in zweiter Instanz wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der 62-Jährige habe eine Professorin in zwei Fällen mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gedrängt, sagte Richter Markus Koppenleitner beim Landgericht München I in seiner Urteilsbegründung.

Strafe deutlich unter Strafantrag

„Wir können eine vorsätzliche bewusste Falschbeschuldigung ausschließen“, so der Richter. Mit dem Urteil von neun Monaten bedingt blieb das Gericht deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. „Er hat seine Vorgesetztenstellung ganz brutal ausgenutzt“, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch verlangt. Der Angeklagte, ein verheirateter Vater von zwei Kindern, hatte vor Gericht beteuert, er habe nie Gewalt angewendet. Seine Verteidigung sprach von Vorverurteilung durch die Medien.

Freispruch bezüglich Dozentin bleibt

Seit Mitte März stand der 62-jährige Mauser in dem Berufungsverfahren erneut vor Gericht. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Jahr im Fall der Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Im Fall einer Dozentin wurde er dagegen freigesprochen. Beide Vorfälle waren nun erneut überprüft worden, den Freispruch in Bezug auf die Dozentin ließ das Gericht bestehen.

Entschuldigung für „unangemessenes Verhalten“

Der Ex-Rektor hatte zu Beginn des Prozesses im März erneut bestritten, die beiden Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben. Auch in seinem letzten Wort am Mittwoch wiederholte er, es habe kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und den Frauen gegeben. Allerdings entschuldigte sich der 62-Jährige für „ethisch-moralisch unangemessenes Verhalten“.

Mauser war von Oktober 2014 bis Ende Juni 2016 Rektor des Salzburger Mozarteums, der Vertrag wurde nach der Verurteilung in erster Instanz einvernehmlich aufgelöst. Inzwischen erhob die Staatsanwaltschaft gegen ihn eine zweite Anklage - wieder wegen sexueller Übergriffe gegen zwei Frauen.

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