Umweltanwalt kritisiert Raumordnungsgesetz
Mit dem Entwurf zum geplanten neuen Gesetz drohe dem Naturschutz eine Abwertung, kritisiert Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener: „In der alten Raumordnungsgesetzgebung war der Naturschutz auf mehreren Seiten genau definiert. Im neuen Gesetz ist das auf einen Halbsatz reduziert worden.“
LUA kritisiert mangelhafte Bürger-Information
Auch die Information der Bürger zu geplanten Maßnahmen komme beim vorliegenden Entwurf zu kurz, kritisiert Wiener. Die Landesumweltanwaltschaft fordere seit geraumer Zeit, dass sowohl das Land Salzburg als auch die Gemeinden vom Internet Gebrauch machen und eine eigene Plattform einrichten auf der geplante Änderungen von Flächenwidmungen angekündigt werden.
Ein solches Vorhaben sei allerdings nicht im Gesetzesentwurf niedergeschrieben worden, sagt der Landesumweltanwalt: „Es ist sogar geplant, diese geplanten Änderungen in der Flächenwidmung nicht mehr in der Landeszeitung zu veröffentlichen. Damit können sich die Bürger nur mehr direkt beim Gemeindeamt informieren.“
Bislang bereits 60 Einsprüche zum neuen Gesetz
Bevor er konkrete Forderungen stelle, wolle er aber noch weitere Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abwarten, ergänzt Landesumweltanwalt Wiener. Das neue Raumordnungsgesetz sollte ursprünglich noch vor dem Sommer beschlossen werden - weil aber bereits 60 Einsprüche vorliegen, dürfte dieser Zeitplan kaum mehr halten.
Links:
- Fahrplan für neue Raumordnung wackelt (salzburg.ORF.at; 10.3.2017)
- Raumordnung: „Geplantes Gesetz zu dünn“ (salzburg.ORF.at; 7.3.2017)
- Strengere Baulandregeln: Gesetz auf dem Weg (salzburg.ORF.at; 21.12.2016)