Prozess um „Nazi“-Postings: Freispruch

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g und wegen Verhetzung ist am Mittwoch ein 48-jähriger Salzburger vor Gericht gestanden. Vom Vorwurf nach dem Verbotsgesetz wurde der Mann freigesprochen.

Er soll Facebook-Postings im Internet geteilt haben, die Adolf Hitler verherrlichten, den Holocaust verleugneten und auch zur Gewalt gegen den Islam aufriefen. Das Gericht sprach den Mann vom Vorwurf nach dem Verbotsgesetz frei.

1.800 Euro Geldstrafe wegen Verhetzung

Er wurde aber wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab, der Spruch ist daher noch nicht rechtskräftig.

Als Tatzeitraum gab die Staatsanwaltschaft Salzburg Oktober 2015 bis Februar 2016 an. Ein Posting zeigte ein Foto von Adolf Hitler, im Text darunter stand „heute in der Früh auf dem Weg zur Arbeit, er lässt uns nicht im Stich“. Weiters soll der Beschuldigte einen Bildtext mit dem Titel „Nazi im Wandel der Zeit“ mit „dann stehe ich dazu, ich bin ein Nazi“ kommentiert haben.

Hasspostings geteilt

Zudem hat der Salzburger laut Anklage den Link „Rheinwiesenlager 1945. Deutsche Leichen wurden als jüdische Leichen ausgegeben“ geteilt. Auf seiner Pinnwand auf Facebook war eine Internetseite angegeben, die den Holocaust verleugnet beziehungsweise verharmlost hat.

Ein weiterer Vorwurf betraf das Teilen eines Postings, auf dem eine Atombombenexplosion abgebildet war und auf dem zur Gewalt gegen die Religionsgemeinschaft Islam aufgerufen wurde. Der Text lautete: „Einige Krebsarten müssen mit Strahlen bekämpft werden - der Islam ist eine davon.“

Angeklagter entschuldigte sich

Der Salzburger entschuldigte sich vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser für die Taten. Er erklärte, es tue ihm leid. Mit der Nazi-Ideologie habe er aber nichts zu tun, betonte der Angeklagte.

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