Strenge Auflagen für Krampusläufe

Der bürokratische Aufwand rund um die traditionellen Krampusläufe wird immer größer, die Auflagen der Behörden immer strenger. Der Lauf in Bischofshofen (Pongau) war heuer schon abgesagt. 2015 wurden dort mehrere Besucher verletzt.

Kramperl Krampus Teufel Nikolaus Krampuslauf

ORF

Im ganzen Land finden in den kommenden zwei Wochen wieder Krampusumzüge und -kränzchen statt.

Wer einen Krampuslauf veranstaltet, trägt die Verantwortung und haftet, wenn es Probleme gibt. In Bischofshofen war bisher immer der Tourismusverband gemeinsam mit der Markterpass, einer Gruppe von Krampussen, der Veranstalter.

Im Vorjahr waren mehr als 60 Krampus-Passen und weit mehr als 1.000 Besucher bei dem Lauf dabei gewesen. Dort war es nach einem Streit unter Besuchern zu einer Schlägerei gekommen bei dem ein 18-Jähriger schwer verletzt, mehrere andere Besucher leicht verletzt wurden.

36 Auflagen für Lauf in Bischofshofen

Als Reaktion darauf hat die Stadtgemeinde in diesem Jahr einen Bescheid mit 36 Auflagen geschickt. Darin heißt es unter anderem, aggressive Teilnehmer sind von der Veranstaltung zu entfernen, Kinder dürfen auf keinen Fall mit Ruten geschlagen werden, es ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Krampusse dürfen nur Birkenruten einsetzen.

Die Wasserrettung, die in Bischofshofen früher die Absperrgitter gesichert hat, ist dazu heuer nicht mehr bereit. Aus all diesen Gründen stand in den vergangenen Tagen die Absage des Krampuslaufes im Raum. Nach intensiven Bemühungen hat die Stadt jetzt aber doch eine Einigung erzielt. Eine Sicherheitsfirma wird die entsprechenden Absperrungen in diesem Jahr sichern und der Krampuslauf wird wie ursprünglich geplant am 4. Dezember stattfinden.

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Immer mehr Bürokratie für Krampusse?

Haftungsfragen und bürokratische Anforderungen erschweren zunehmend die Abhaltung traditioneller Veranstaltungen.

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